3817/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.12.2023
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Mag. Christian Drobits,
und Genossinnen und Genossen

 

betreffend Steuerliche Gleichbehandlung von Milch und pflanzlichen Milchersatzgetränken

 

 

Die Mehrwertsteuer für Lieferungen oder Leistungen, die von Konsument:innen zu zahlen ist, beträgt in Österreich grundsätzlich 20% ("Normalsteuersatz").

 

Für einige Nahrungsmittel gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %; darunter fallen laut Anlage 1 zu § 10 UStG „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände“ lt. Z 4 auch Milch und Milcherzeugnisse.

 

Für pflanzliche Milchalternativen – egal ob nun Soja-, Nuss-, Haferdrinks oä. - sind 20% Umsatzsteuer zu entrichten. Damit sind vegane/pflanzliche Milchersatzprodukte für Konsument:innen teurer, obwohl für viele Menschen mit dem Wandel der Ernährungsgewohnheiten in den vergangenen Jahren Pflanzenmilch eine alltägliche Alternative zu Kuhmilch geworden ist. Zudem leidet eine beträchtliche Anzahl von Menschen in Österreich an Laktoseintoleranz und Allergien und ist damit auf die teureren pflanzlichen Milchalternativen angewiesen.

 

Die steuerliche Einordnung von pflanzlichen Getränken als Milchalternativen wie zB. Softdrinks entspricht einer Ungleichbehandlung ohne sachliche Grundlage; denn pflanzliche Milchalternativen sind von ihrer Zusammensetzung und Verwendung näher bei Milch einzuordnen als zB Softdrinks, für die 20% Umsatzsteuer zu entrichten ist. Daher ist die Tatsache, dass pflanzliche Milchersatzgetränke im Gegensatz zu Milch aus tierischer Quelle mit 20% besteuert wird, schwer nachvollziehbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, mittels einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes die Anpassung des Steuersatzes für pflanzliche Milchersatzprodukte an jenen von Milch und Milcherzeugnissen mit 10% vorzunehmen."

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss