3818/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.12.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Tourismuskasse nach dem Vorbild der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Am 26. Februar 2021 wurde von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida folgende Aussendung veröffentlicht:[1]
Tourismuskasse: Rettungsanker und Branchenturbo im Tourismus
Gewerkschaft vida legt Lösungsvorschlag für Hotellerie und Gastronomie vor
„Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass die Kosten für die Urlaubsansprüche der Beschäftigten in Kurzarbeit eine finanzielle Herausforderung für die Arbeitgeber im Tourismus darstellen“, sagt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida. Hoteliers klagten im heutigen Ö1-„Morgenjournal“ über die große finanzielle Belastung durch angesammelte Urlaubstage und die Kosten für Urlaubsrückstellungen.
Vor diesem Hintergrund wendet sich der vida-Vorsitzende nun mit einem offenen Brief an Tourismusministerin Köstinger, Arbeitsminister Kocher und die Tourismussprecher und Sprecherinnen aller Parlamentsparteien. „Wir beobachten die krisenbedingten Entwicklungen im Tourismus sehr intensiv und haben daher das zukunftsweisende Modell einer Tourismuskasse entwickelt, das als Rettungsanker und Branchenturbo für die Betriebe und Beschäftigten dienen soll“, sagt Roman Hebenstreit. Eine solche Urlaubs- und Abfertigungskasse - als Vorbild dient das Erfolgsmodell der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse - würde nicht nur für die Arbeitgeber- und Arbeitgeberinnen, sondern auch für die Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen viele Vorteile bringen. So würden u.a. Betriebe sofort von derzeit offenen Urlaubsansprüchen entlastet und Ansprüche von Beschäftigten unabhängig von einem konkreten Arbeitgeber gesichert werden. „Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, über die Einführung einer solchen Tourismuskasse Gespräche zu führen, um mit einer Umsetzung Zehntausende Arbeitsplätze und Tausende Betriebe nachhaltig abzusichern“, betont vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit.
Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus den Branchen Hotellerie und Gastronomie erreichen uns krisenbedingt immer mehr Rufe nach einer Unterstützung für die anfallenden Urlaubstage, die in den Betrieben während der Kurzarbeit entstanden sind.
Als Gewerkschaft vida beobachten wir diese Entwicklung schon länger mit Sorge und haben als Lösung gemeinsam mit maßgebenden Stakeholdern das Konzept der ‚Tourismuskasse‘ entwickelt.
Die Idee an sich ist nicht neu, sie orientiert sich am erfolgreichen Modell der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Ein ähnliches Modell würde für Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Tourismusbranche viele Vorteile bieten und dabei helfen, die Branche nachhaltig zu stabilisieren.
Die dringend notwendige Unterstützung für die Branche erfordert es aus unserer Sicht, rasch zu handeln und Gespräche über die Einführung einer Tourismuskasse aufzunehmen.
Wer schnell hilft, hilft doppelt. Mit einer Transferierung der offenen Urlaubsansprüche aus den Betrieben und der zwischenzeitigen Abdeckung dieser durch die öffentliche Hand würden die Betriebe umgehend und nachhaltig eine finanzielle Entlastung erfahren und alle Urlaubsansprüche für die Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen würden in der Tourismuskasse sichergestellt.
Gleichzeitig würden für die Branche dauerhaft eine Vielzahl an Vorteilen aus einer Tourismuskasse generiert werden:
- Sofortige Entlastung der Betriebe von derzeit offenen Urlaubsansprüchen
- Kalkulierbarere und vorhersehbare monatliche Arbeitsstundenbelastungen
- Keine permanenten Rückstellungen wären mehr notwendig
- Urlaubsansprüche könnten unabhängig des Urlaubsausmaßes gestaltet werden
- Saisonverlängerungsmodelle werden möglich
- Schaffung eines dritten Bildungsortes in der Ausbildung
- Gleiche Wettbewerbsbedingungen ohne Austragen des Wettbewerbs über niedrigere Sozialstandards
- Stärkung des Images der Branche und damit Erhöhung der Attraktivität für zusätzliche Arbeitskräfte
Ein ausgewogenes Modell bietet selbstverständlich nicht nur Vorteile für eine Seite, auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bringt die Tourismuskasse Vorteile:
- Sicherung der Ansprüche auch bei mehrfachem Arbeitgeberwechsel durch die Mitnahme von Ansprüchen in ein neues Arbeitsverhältnis bzw. in einen neuen Betrieb
- Mögliche Überbrückung beschäftigungsloser Zeiten durch Saisonübergang
- Regelmäßige Information über persönliche Ansprüche und wichtige Daten durch überbetriebliche Einrichtungen
- Anhebung der Sozialstandards in der Branche
Gerne würden wir Ihnen das zukunftsweisende Modell einer Tourismuskasse als Rettungsanker und Branchenturbo für die Betriebe und Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen in Hotellerie und Gastronomie näherbringen und ersuchen Sie diesbezüglich ehestmöglich um einen Termin.“
Dieses Modell ist in einer beginnenden Rezession bei gleichzeitig angespannter Lage bei den Arbeitskräften und Beschäftigten in der Tourismusbranche immer noch aktuell und wartet auf eine Umsetzung.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Machbarkeitsstudie zuzuleiten, die die Schaffung einer Tourismuskasse nach dem Vorbild der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zum Ziel hat.
Diese Machbarkeitsstudie soll sich inhaltlich an folgenden Eckpunkten orientieren, die die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zum Ziel haben:
- Sofortige Entlastung der Betriebe von derzeit offenen Urlaubsansprüchen
- Kalkulierbarere und vorhersehbare monatliche Arbeitsstundenbelastungen
- Keine permanenten Rückstellungen wären mehr notwendig
- Urlaubsansprüche könnten unabhängig des Urlaubsausmaßes gestaltet werden
- Saisonverlängerungsmodelle werden möglich
- Schaffung eines dritten Bildungsortes in der Ausbildung
- Gleiche Wettbewerbsbedingungen ohne Austragen des Wettbewerbs über niedrigere Sozialstandards
- Stärkung des Images der Branche und damit Erhöhung der Attraktivität für zusätzliche Arbeitskräfte
- Sicherung der Ansprüche auch bei mehrfachem Arbeitgeberwechsel durch die Mitnahme von Ansprüchen in ein neues Arbeitsverhältnis bzw. in einen neuen Betrieb
- Mögliche Überbrückung beschäftigungsloser Zeiten durch Saisonübergang
- Regelmäßige Information über persönliche Ansprüche und wichtige Daten durch überbetriebliche Einrichtungen
- Anhebung der Sozialstandards in der Branche“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.
[1] https://www.tourismuspresse.at/presseaussendung/TPT_20210226_TPT0003/tourismuskasse-rettungsanker-und-branchenturbo-im-tourismus