383/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim und GenossInnen
betreffend die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes als Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden
Die Forderung, dass die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden von der Bundesministerin für Justiz auf einen unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwalt übergeht, wurde von der SPÖ und zahlreichen ExpertInnen seit Beginn der 2000er Jahre erhoben. Die SPÖ hat diesbezüglich auch Gesetzesentwürfe im Nationalrat und im Österreich Konvent eingebracht. Der damalige Koalitionspartner ÖVP hat allerdings der Umsetzung dieses Vorhabens nie zugestimmt.
Die Forderung nach dem unabhängigen Bundesstaatsanwalt wurde in den letzten Jahren immer dann lauter in der Öffentlichkeit erhoben, wenn es gerade Unzufriedenheit mit dem Bundesminister für Justiz und seiner Funktion als Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden gegeben hat. Seitdem die Staatsanwälte als Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Bundesverfassung verankert sind (B-VG Novelle 2008), spricht noch ein Argument mehr für die neu einzurichtende Institution.
In der XXV. Gesetzgebungsperiode wurde unter Justizminister Dr. Brandstetter die wenig taugliche Institution eines „Weisungsrates“ (zuerst „Weisenrat“) eingeführt, welcher den Justizminister bei der Erteilung von Weisungen beraten soll. Zum einen kann der Weisungsrat – und zwar auch dies nur in gewissen Fällen – nur Empfehlungen an den Minister abgeben, zum anderen hat es sich in der Praxis gezeigt, dass der Weisungsrat nicht immer problemlösend agieren könne.
Die hochsensible Funktion des unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltes soll deshalb mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gewählt werden, womit eine Grundlage geschaffen würde, dass eine möglichst unbestrittene und hochkompetente Persönlichkeit mit dieser Funktion betraut wird.
Sinnvoll scheint auch, dass der Hauptausschuss des Nationalrates dem Nationalrat einen Personalvorschlag erstattet, wobei im Hauptausschuss eine öffentliche Anhörung durchzuführen ist, an der VertreterInnen der Richter und Staatsanwälte zu beteiligen sind. Dem Parlament sollen gegenüber dem neuen „obersten Organ“ die gleichen Rechte zustehen, wie gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung – mit der wesentlichen Ausnahme des Misstrauensantrages. Die Dauer der Amtsperiode entspricht jener der Rechnungshofpräsidentin, wobei auch hier eine Wiederwahl unzulässig sein soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, welcher folgende wesentliche Elemente enthalten soll:
- Verfassungsrechtliche Verankerung eines Bundesstaatsanwaltes, der künftig, statt wie bisher der Bundesministerin für Justiz, die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden darstellen soll.
- Der Bundesstaatsanwalt ist unabhängig und weisungsfrei.
- Dem Bundesstaatsanwalt soll die Stellung eines obersten Organes zukommen. Dies bedeutet, er soll hinsichtlich der Verantwortlichkeit den Mitgliedern der Bundesregierung weitgehend gleichgestellt sein und es sollen dem Nationalrat und Bundesrat gegenüber dem Bundesstaatsanwalt die Befugnisse gemäß Art. 52 und 53 B-VG zukommen. Ein Misstrauensantrag gemäß Art. 74 B-VG soll allerdings gegen den Bundesstaatsanwalt nicht möglich sein.
- Der Bundesstaatsanwalt soll aufgrund eines Vorschlages des Hauptausschusses vom Nationalrat in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gewählt werden.
- Seine Amtsperiode beträgt 12 Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.
- Dem Vorschlag des Hauptausschusses des Nationalrates hat eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen. Der Hauptausschuss hat eine öffentliche Anhörung durchzuführen, an der VertreterInnen der Richter und Staatsanwälte zu beteiligen sind. Näheres soll in der Geschäftsordnung des Nationalrates geregelt werden.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss