3831/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung in Österreich
Der weit überwiegende Teil der Schweine in Österreich fristet sein Leben auf Vollspaltenböden, die Tiere leiden deshalb unter gesundheitlichen Problemen und werden keineswegs ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten.
In den letzten Monaten wurde wiederholt aufgezeigt, dass auch die Vollspaltenböden-Haltung bei Rindern in Richtung artgerechtere Haltungsform verändert werden muss.
Im Jahr 2021 wurde seitens der SPÖ der Antrag eingebracht, keine Agrarfördermittel mehr für Stallbauten mit Mindeststandards einzusetzen und im Gegenteil ausschließlich Fördergelder für hochwertige Standards vorzusehen und eine echte Schwerpunktsetzung bei der Investitionsförderung im Programm Ländliche Entwicklung vorzusehen, so dass innerhalb der laufenden Agrarförderperiode bis 2028 bestehende Vollspaltenbödensysteme in Stallsysteme mit hochwertigen Tierhaltungsstandards umgebaut werden können und keinesfalls Umbauten gefördert werden, die lediglich geringfügige „kosmetische“ Änderungen für einen kleinen Teil des Bodens bedeuten und keine echte Verbesserung sind.
Dieser Antrag wurde leider von ÖVP und Grünen im Jahr 2022 abgelehnt und ebenfalls im Jahr 2022 eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die eine überlange Übergangsfrist für das Ende der Haltung von Schweinen auf „unstrukturierten Vollspaltenbuchten“ vorsieht.
Der Verfassungsgerichtshof hat diese Änderung nunmehr aufgehoben, womit endlich mehr Tierschutz im Bereich der Haltung von Schweinen innerhalb einer viel kürzeren Frist gesetzlich vorgegeben werden muss.
Dem Landwirtschaftsminister stehen mittlerweile 3,1 Milliarden € zur Verfügung. Mit einem Impulsprogramm in der Höhe von 360 Millionen € für die Jahre 2024 bis 2027 sollen Mittel außerdem so eingesetzt werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt werden.
Die gegebenen Mittel müssen schwerpunktmäßig und vor allem zielgerecht in die Erhöhung der Standards für die Haltung von Tieren, insbesonders von Schweinen und Rindern umgeschichtet werden. Es ist insbesonders auch in ausreichend große eingestreute Liegeflächen zu investieren, da diese entscheidend für das Tierwohl sind. Insbesonders bei Rinderstallungen muss ein Zugang zu einer ständig erreichbaren Weidefläche vorgesehen sein. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dürfen sich erwarten, dass die Politik mit diesen Geldern sinnvolle Maßnahmen ergreift. Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Mehrpreis für Tierwohlprodukte zahlen, wollen echte Veränderungen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit seiner Entscheidung die Grundlage dafür gelegt, dass aus Gründen des Tierschutzes der Umbau der Stallungen bei Schweinen viel schneller gehen muss. Dies muss zeitgleich auch für Rinder in Angriff genommen werden.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,
durch Expertinnen und Experten eine Berechnung erheben zu lassen, welche Summe für ein Umbauprogramm der österreichischen Vollspaltenböden-Ställe notwendig ist und eine Umschichtung der 3,1 Milliarden € Agrarfördermittel so vorzunehmen, dass ein Umbau der Ställe mit Vollspaltenboden-Haltung in Österreich in Stallsysteme mit hochwertigen Tierhaltungsstandards sowohl im Schweine- als auch im Rinderbereich innerhalb von fünf Jahren möglich ist. Diese Schwerpunktsetzung ist bereits für das mit 360 Millionen € dotierte sogenannte „Impulsprogrammm“, welches in den Jahren 2024 bis 2027 wirksam sein soll, vorzusehen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft