3841/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Stichtagsregelung bei Arbeitsunfähigkeit
Mit einer Regierungsvorlage (2307 d.B., 1), die am 7. Dezember 2023 im Sozialausschuss angenommen wurde, plant das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Änderung der Arbeitsunfähigkeitsprüfung. Zukünftig soll die Prüfung auf Arbeitsfähigkeit erst mit dem 25. Lebensjahr erfolgen. Bisher war es üblich, diese Prüfung bereits im Jugendalter durchzuführen, was zur Folge hatte, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen frühzeitig vom (ersten) Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden und ein späterer Einstieg somit enorm erschwert wurde.
Die geplante Änderung geht hier einen Schritt in die richtige Richtung (2), jedoch ist in der Regierungsvorlage eine Übergangsregelung mit Stichtag gewählt. Dort heißt es bei der Änderung des ASVG:
"Dem § 81 wird folgender Abs. 17 angefügt:
„(17) Gutachten des Kompetenzzentrums Begutachtung
der Pensionsversicherungsanstalt zur
Beurteilung der Erwerbsfähigkeit gemäß
§ 252 Abs. 2 Z 3 ASVG sind, sofern sie nicht vom AMS
angeordnet wurden, für Personen bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres außer Acht zu lassen.
Gutachten, die nach dem 1. Jänner 2023 vom
Arbeitsmarktservice angeordnet wurden, sind bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres
unbeachtlich.“
Das Problem, das sich aus der Regelung ergibt, ist, dass Personen, die vor dem 1.1.2023 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben und jünger als 25 sind, nicht von der Novellierung profitieren und die Arbeitsunfähigkeit somit bestehen bleibt. Diese Handhabe kann nicht im Sinne des Artikel 27 der UN-BRK (3) sein. Sinnvoller wäre es, alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Menschen unter 25, unabhängig von einem Stichtag, für nichtig zu erklären - und somit eine Diskriminierung bei diesen Fällen zu verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird
aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, das
auch jene Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 von der vorgelegten
Novellierung der Arbeitsunfähigkeitsprüfung profitieren lässt,
die ihren Bescheid vor dem Stichtag 1.1.2023 ausgestellt bekommen
haben."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.