3844/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend überfällige Valorisierung des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes
Gerade rund um die Geburt eines Kindes sind Jungfamilien mit hohen Ausgaben und vielen neuen Unsicherheiten konfrontiert. Damit zumindest die finanziellen Umstände etwas besser sind, soll das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ein höheres Einkommen als das pauschale Kinderbetreuungsgeld garantieren. Gleichzeitig ist der Bezugszeitraum für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kürzer, was in vielen Fällen zu einer kürzeren Karenzzeit führt und damit dem anhaltenden Arbeitskräftemangel entgegensteuert.
Im Vergleich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wurde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aber nicht wirklich attraktiviert. 2016 erhielten Eltern täglich 14,53 Euro als pauschales Kinderbetreuungsgeld, der Höchstbetrag des einkommensabhängigen lag bei 66 Euro (1). Vergleicht man die Zahlen mit der heute geltenden Version des Gesetzes, liegt das pauschale Kinderbetreuungsgeld nun bei 39,33 Euro, der Höchstbetrag für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld liegt allerdings nur bei 76 Euro (2). Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wurde also um 170 Prozent erhöht, der Höchstbetrag für das einkommensabhängige nur um 15 Prozent. Vergleicht man dies mit der Inflation der letzten Jahre, wird noch anschaulicher, wie groß der Nachteil für Eltern mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist (3).
Damit diese Benachteiligung endlich ein Ende hat, müssen Grenzbeträge nicht nur zukünftig valorisiert werden, sondern die verpassten Anpassungen der letzten Jahre müssen nachgeholt werden und der Grenzbetrag auf mindestens 84 Euro angehoben werden. Um weiter entstehende Versäumnisse der gleichen Art zu verhindern, hat diese Valorisierung zukünftig automatisch zu erfolgen. Ein geregelter Ablauf von Betragsgrenzen würde Jungfamilien mehr Planungssicherheit ermöglichen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien,
wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Vorlage zuzuleiten,
die eine automatische Valorisierung von Zuverdienst- und Beihilfegrenzen, sowie
der Höchstbeträge des einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeldes, ausgehend von einem inflationsangepassten Betrag des
Bezugs aus dem Jahr 2016 vorsieht. In Summe ist damit ein Höchstbeitrag
von mindestens 112 Euro pro Tag sowie eine Zuverdienstgrenze von mindestens
7.800 Euro pro Jahr vorzusehen und zukünftig anzupassen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.