3845/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Konsument:innen auch bei ‚Nur-Flug-Buchung‘ gegen Insolvenzen

absichern

 

Die Insolvenzen der Fluglinien wie Air Berlin, Small Planet oder Germania haben klar aufgezeigt, dass es eine Ungleichbehandlung von Reisenden gibt: Jene Konsument:innen, die einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter buchen, sind im Falle einer Insolvenz durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und der Fluglinie abgesichert. KonsumentInnen, die jedoch einen Flug selbst buchen, z.B. online über Plattformen oder direkt bei der Fluglinie, erhalten im Insolvenzfall der Fluglinie nur eine geringe Quote des Ticketpreises oder gar keinen Ersatz. Wollen die Konsument:innen zumindest die Chance auf Erhalt einer Quote wahren, müssen sie auch noch in die Anmeldung ihrer Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens investieren. Die Gebühr in Österreich beträgt derzeit 25 Euro.

 

Fällt im Zuge der Insolvenz der Flug gänzlich aus, so muss der/die Verbraucher:in darüber hinaus einen alternativen Flug organisieren, der im Regelfall schon aufgrund der Kurzfristigkeit sehr teuer ist. Beim Rückflug in die Heimat ist sie/er zur Buchung gezwungen. Beim Ausfall des Hinflugs in die Urlaubsdestination drohen meist hohe Stornokosten der Ferienunterkunft. Wurzel des Problems ist, dass die Reisenden erhebliche Geldbeträge lange vor dem Flug bezahlen müssen.

 

Insolvenzen von Fluggesellschaften werden von klassischen Stornoversicherungen nicht abgedeckt. Es kann zwar eine Versicherung auf die Insolvenz der Fluggesellschaft abgeschlossen werden, die Kosten sind jedoch im Verhältnis oft sehr hoch, und es kommt auf die konkreten Versicherungsbedingungen an. Teilweise sind z.B. bestimmte Fluggesellschaften von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen, es gibt Wartezeiten und verschiedene Varianten, bei denen der Versicherungsschutz nicht greift. Solche Versicherungen gelten daher in der Regel als nicht empfehlenswert.

 

Internetbuchungen und damit die Buchung einzelner Reisebausteine werden immer beliebter. Somit muss der reiserechtliche Schutz entsprechend erweitert und eine Gleichstellung der Reisenden, unabhängig von der Buchungsart, gewährleistet werden. Sinnvoll ist hier eine Lösung auf europäischer Ebene, damit für die Fluglinien einheitliche Bedingungen herrschen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Reisende auch bei ‚Nur-Flug-Buchungen‘ durch die Insolvenzabsicherung der Fluglinie abgesichert sind.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz

vorgeschlagen.