3846/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Maturareise Stornokosten

 

Maturareisen sind für viele Jugendliche die Belohnung für die bestandene Matura. Mittlerweile sind diese Reisen ein eigenes Geschäftsfeld mit vielen Unternehmen und hohen Umsätzen.

 

Welche fragwürdigen Klauseln die Reiseverträge von Maturareisen enthalten, zeigt ein Urteil gegen den Anbieter „X-Jam“. Alle elf im Jahr 2022 von der AK geklagten Klauseln des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH sind rechtswidrig, bestätigt der OGH. X-Jam hat jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelte verlangt, etwa einen „Green-Beitrag“ für ohnehin im Vertrag inkludierte Leistungen und eine 40- bis 95%ige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.

 

Trotz dieses Urteils ist weiterhin Vorsicht bei einer frühzeitigen Buchung geboten. Bei Stornierung einer Reise fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt (meist 10% - 85%).

Wenn eine Reisestornoversicherung abgeschlossen wurde, dann übernimmt diese anfallende Stornokosten. Jedoch nur, wenn der Grund für die Stornierung auch versichert ist. Versichert sind in der Regel eine plötzliche schwere Erkrankung oder auch ein Nicht-Bestehen der Matura. Ob zum Beispiel eine Covid19-Infektion ohne Krankschreibung als Stornierungsgrund ausreichend ist, kommt auf die konkrete Versicherung an. Der Fall, dass die Abschlussklasse nicht erfolgreich absolviert wurde und man erst gar nicht zur Matura antritt, ist von Versicherungen dagegen meist nicht gedeckt!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, im Rahmen seiner Kompetenzen alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass - im Falle einer Stornierung der Maturareise - letztlich für die betroffenen Maturant:innen und deren Eltern keine finanziellen Schäden entstehen und eine unentgeltliche Stornierung gewährleistet ist.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz

vorgeschlagen.