3851/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen,

 

betreffend „Befristungshöchstquote“

 

Im Oktober 2021 trat die Novelle des Universitätsgesetzes in Kraft, die eine Neufassung des §109 UG enthält, der das Sonderbefristungsrecht für Arbeitsverträge an den öffentlichen Universitäten festlegt und nun eine Höchstbefristungsdauer von acht Jahren vorsieht. Ziel der neuen Regelung war vor allem, eine rechtliche Klarheit für den Bereich der Befristungen zu schaffen und prekäre Arbeitsverhältnisse an Universitäten in Zukunft zu verhindern bzw. weitgehend zu vermeiden.

 

Es ist davon auszugehen, dass beide Ziele verfehlt wurden und die Novelle vor allem negative Auswirkungen auf Forschung, Lehre und Arbeitnehmer:innen entfaltet. Deutlich wird dies sowohl im universitären Alltag als auch in einer repräsentativen Umfrage über die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals (dem sogenannten „Mittelbau“) an der Universität Wien. Diesbezüglich wurde erhoben, dass seit 2021 keine zusätzlichen unbefristeten Stellen außerhalb der Professuren geschaffen wurden, stattdessen wurden Mitarbeiter:innen in Forschungsprojekten abgebaut. Die universitäre Grundlagenforschung ist durch diesen Verlust an Drittmittelexpertise rückläufig. Im Bereich der Angewandten Forschung werden etablierte Kooperationen durch fehlende Drittmittelexpertise brüchig und zerfallen. Aufgezeigt werden diese Probleme auch durch Interessenvertretungen von Universitätslehrenden.

 

Für die Lehre steht in vielen Fällen nur noch Personal zur Verfügung, das geringer qualifiziert ist als jene Mitarbeiter:innen, die ihre Universitäten verlassen müssen oder aufgrund der karriereschädigenden Effekte nicht mehr lehren können.

 

Die neue Höchstbefristungsdauer von acht Jahren führt gemeinsam mit der meist erzwungenen Hochschulmobilität (keine Weiterbeschäftigung nach Prae- oder Postdoch-Stellen) zu einer stark sinkenden Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse an Österreichischen Universitäten.

 

Österreich verteidigt damit einen personalpolitischen Sonderweg, der im klaren Widerspruch zu den OECD-Empfehlungen steht.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, eine Befristungshöchstquote in den Leistungsvereinbarungen festzulegen, die Bedacht auf die Situation der jeweiligen Universität nimmt, und die so zu gestalten ist, dass eine schrittweise Reduktion der Befristungen durch ein Absenken der Befristungshöchstquote erreicht wird.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss