3859/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts

 

 

Urlaubs- und Weihnachtsgeld für unselbständig Beschäftigte ist eine der besonderen Errungenschaften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Es gibt fast keinen Kollektivvertrag, in dem diese Sonderzahlungen nicht abgesichert sind. Eine IFES-Umfrage aus dem Jahr 2014 zeigte, die Wichtigkeit dieser Sonderzahlungen für die Beschäftigten in Österreich.

 

Ein Großteil der österreichischen Arbeitnehmer erhält Ende Juni als Sonderzahlung das Urlaubsgeld und Ende November das sogenannte Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) gerade in Zeiten der Teuerungskrise ein unverzichtbarer Bestandteil der finanziellen Basis, um mit ihren Familien durch die steigenden Mieten, Betriebs- und Energiekosten sowie Lebenshaltungskosten bei Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs nicht in die Armutsfalle zu tappen.

 

Eine vom Meinungsforschungsinstitutes IFES durchgeführte Befragung zum Weihnachtsgeld vor dem Hintergrund der Teuerungskrise im November 2023 gibt ein klares Meinungsbild bei den Arbeitnehmern wieder: Für nicht weniger als 61 Prozent der Befragten stellt das Weihnachtsgeld einen unverzichtbaren Bestandteil der finanziellen Planung des Haushaltes dar. Bei Beziehern niedriger Einkommen liegt der Wert sogar bei 69 Prozent. Für 37 Prozent ist es ein erfreuliches Zubrot.

 

Die Verwendung des Weihnachtsgelds für Weihnachtsgeschenke steht für knapp die Hälfte der Befragten (49 Prozent) im Vordergrund. Immerhin 41 Prozent der Befragten verwenden das Weihnachtsgeld für spätere Anschaffungen und für die Altersversorgung. Und bereits 32 Prozent brauchen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für die Bestreitung alltäglicher Ausgaben. Bei 20 Prozent bereits der Arbeitnehmer dient diese Sonderzahlung zum Abdecken von Schulden und Kontoüberziehungen, die sich während des Jahres aufgebaut haben.

 

Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit von Sonderzahlungen sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Ohne Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf diese Sonderzahlungen.

 

Die gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts muss deshalb umgehend legistisch umgesetzt werden, damit auch alle jene Arbeitnehmer, die über keine kollektivvertragliche Branchenregelung verfügen, in den Genuss dieses Urlaubs- und Weihnachtsgeldes kommen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die:

·         Sonderzahlungen im Ausmaß des 13. und 14. Monatsgehaltes für all jene Bereiche, in denen solche nicht in einem Kollektivvertrag verankert sind, sichergestellt werden;

·         die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EstG) sowie der Entfall der Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert werden;

·         ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartalsweise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.