3862/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 31.01.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr MA MLS,
Genossinnen und Genossen
betreffend ein globales Moratorium gegen kommerziellen Tiefseebergbau in internationalen Gewässern
In diesen Monaten finden bei der Internationalen Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority - ISA) – dem Organ zu Regulierung des Tiefseebodens, das auf Basis des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen eingerichtet wurde – entscheidende Entwicklungen über die Regulierung und Einführung von kommerziellem Tiefseebergbau in internationalen Gewässern statt. Nachdem der Inselstaat Nauru, angetrieben durch die Absichten eines westlichen Tiefseebergbauunternehmens, im Juli 2021 eine Sonderklausel im Völkerrecht ausgelöst hat, ist seit Juli 2023 die Einreichung von Förderanträgen bei der ISA möglich, ohne dass derzeit ein entsprechendes Regelwerk existiert. Das gleiche Unternehmen, das diese künstliche Drucksituation mitverantwortet, hat bereits angekündigt, im Juli 2024 einen Förderantrag einzureichen, obwohl die Mitgliedsstaaten der ISA vereinbart haben, die Verhandlungen bis mindestens 2025 fortzusetzen. Anfang des Jahres 2024 hat Norwegen beschlossen, Lizenzen für den Tiefseebergbau im Nordatlantik zu vergeben[1]. Gleichzeitig warnt eine große Anzahl führender Wissenschaftler:innen mit Nachdruck vor den enormen Risiken, die Tiefseebergbau auf die marinen Ökosysteme und damit letztendlich auf uns Menschen haben wird. Indigene Gemeinschaften haben ebenfalls ihre große Besorgnis darüber geäußert, dass der Tiefseebergbau kulturelle Werte und das kulturelle Erbe bedroht; und Zivilverbände als Ganzes verweisen darauf, dass die Ungerechtigkeiten und Belastungen, die durch diese Tätigkeit für die Menschheit entstehen, ihren potenziellen Nutzen bei weitem übersteigen.
Die Tiefsee ist einer der letzten, von Menschen nahezu unberührten Teile der Natur, mit einer Artenvielfalt, die mit jener in tropischen Regenwäldern vergleichbar ist. Die Ökosysteme der Tiefsee sind eine tragende Säule für die Nahrungsketten des Ozeans und zentral für die globale Klimaregulierung. Gleichzeitig ist dieser Lebensraum von außerordentlicher Fragilität und Vulnerabilität geprägt: die Tiefsee ist charakterisiert durch Dunkelheit, Stille, reines Wasser und Langlebigkeit; sie beherbergt die ältesten bekannten Lebewesen der Erde (bspw. über 300 Jahre alte Wirbeltiere, 4.000 Jahre alte Korallen und 11.000 Jahre alte Schwämme).
Manganknollen, Massivsulfide und Kobaltkrusten – Mineralien, die im Fokus von Tiefseebergbau stehen – sind zentrale Bausteine des Tiefsee-Ökosystems, weil sie wichtige Rückzugsorte und Habitate für Organismen bilden. Die teilweise oder vollständige Entnahme dieser Mineralien bewirkt die irreversible und permanente Degradierung dieser Lebensräume. Die Einführung von Lärm, die Aufwirbelung und der Ausstoß von Sedimenten sowie die Freisetzung von toxischen Metallen durch Tiefseebergbau sind weitere Stressfaktoren, die weit über die Abbaugrenzen wirken und deren Ausmaß noch nicht allumfassend verstanden ist. Tiefseebergbau bedroht dadurch Fischbestände und die Lebensgrundlagen lokaler Bevölkerungsgruppen und ignoriert kulturelle und spirituelle Werte indigener Gemeinschaften. Die Dimension dieser neuen Industrie ist enorm: Würden nur 5 % (75.000 km²) der aktuell von der Internationalen Meeresbodenbehörde für Tiefseebergbau ausgewiesenen Flächen ausgebeutet werden, würde dieses Gebiet bereits die Gesamtfläche aller terrestrischen Bergbaugebiete übertreffen.
Aufgrund der bestehenden Risiken fordern über 800 Meereswissenschaftler:innen und –expert:innen aus 44 Ländern ein Nein zum Tiefseebergbau, da er zu „Biodiversitätsverlust führen und die Funktion von Ökosystemen unwiderruflich und in multi-generationalen Maßstäben zerstören wird”. In einem dringenden Appell gegen die Einführung von Tiefseebergbau warnte das European Academies Science Advisory Council davor, dass durch dessen Einführung „schwere Konsequenzen für marine Ökosysteme” drohen[2].
Laut den Befürwortern von Tiefseebergbau sind wir auf Mineralien der Tiefsee angewiesen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen und um die Energiewende bis 2050 erfolgreich umzusetzen. Doch diese Behauptung ist falsch, denn sie ignoriert unseren verschwenderischen Umgang mit Ressourcen sowie bereits stattfindende technologische Entwicklungen, die den Bedarf relevanter Mineralien drastisch reduzieren. Ein zirkuläres Wirtschaftssystem und Maßnahmen zur Bedarfsreduktion können nach Auffassung zahlreicher unabhängiger Studien den für die Energiewende notwendigen Mineralienbedarf ausreichend decken – ganz ohne Tiefseebergbau einzuführen: Die Vereinten Nationen schätzen, dass bis zum Jahr 2030 knapp 75 Mio. Tonnen Elektroschrott existieren. Jährlich gehen weltweit nahezu 16.000 Tonnen Kobalt (oder 10 % des jährlich geförderten Kobalts) durch unzureichendes Sammeln und Recycling verloren. Ein weiterer bedeutender Faktor sind mineralienarme Batterietechnologien: Führende Elektroautobauer wie Tesla und BYD verwenden bereits zunehmend Batterietechnologien, die weder auf Nickel noch auf Kobalt angewiesen sind, zwei jener ökonomisch relevanten Metalle in Manganknollen, die eines der Hauptziele des Tiefseebergbaus darstellen. Zudem sind Recyclingquoten der relevanten Metalle Kupfer, Nickel, Mangan und Kobalt mit bereits heute verfügbaren Verfahren um 30 bis 40 % steigerbar.
Für Besorgnis sorgt, dass Tiefseebergbauunternehmen, die ein ökonomisches Interesse an der Einführung von Tiefseebergbau haben, Druck auf die Staatengemeinschaft ausüben und auf die schnellstmögliche Ausbeutung der Tiefsee drängen, selbst wenn die Vorschriften fehlen, die diese Aktivitäten regeln und auch die Verantwortung der Unternehmen klären soll.
Eine stetig wachsende Anzahl an ISA-Mitgliedsstaaten haben sich in den vergangenen Monaten für eine vorsorgliche Pause oder ein Moratorium in Tiefseebergbau ausgesprochen, darunter Brasilien, Chile, Costa Rica, Fidschi, Palau, Deutschland, Großbritannien, Irland, Portugal, die Schweiz und Spanien. Mit Mexiko hat sich kürzlich der 24. Staat dieser Bewegung angeschlossen. Frankreich ist noch ambitionierter und fordert als einzige Regierung ein absolutes Verbot von Tiefseebergbau. Globale Unternehmen, die zentral für die Energiewende sind, wie Volkswagen, BMW, Samsung, Google oder Northvolt, fordern ein Moratorium gegen Tiefseebergbau[3], genauso wie Fischereiverbände und 37 Finanzinstitute, die ein Gesamtkapital von insgesamt 3,3 Billionen Euro verwalten. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, 72 indigene Bevölkerungsgruppen sowie Wissenschaftler:innen, Parlamentarier:innen und Umweltverbände weltweit fordern ebenso einen Stopp des Tiefseebergbaus.
Die eskalierende Klimakrise, das rasante Artensterben und die zunehmende Vermüllung der Erde sind die größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte. Halten wir diese Entwicklungen nicht schnellstmöglich auf, setzen wir unsere Zukunft auf einem lebenswerten Planeten aufs Spiel. Die Einführung einer neuen Extraktivismus-Industrie in einer der vulnerabelsten Regionen unserer Erde, mit Risiken, deren Ausmaß wir nicht verstehen, stellt keine veritable Lösung dieser Entwicklungen dar. Im Gegenteil, Tiefseebergbau droht eine Entwicklung zu einer zunehmend unsicheren Umwelt zu beschleunigen, indem dieser Arten unwiederbringlich vernichtet, Ökosysteme sowie natürliche Kohlenstoffsenken gestört und Nahrungsnetze gefährdet werden.
Die Republik Österreich trägt als einer der 169 Mitgliedsstaaten der ISA eine direkte Verantwortung, sich für den Schutz der Tiefsee vor den negativen Auswirkungen von Tiefseebergbau einzusetzen: Nach Artikel 145 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) sind alle ISA-Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Schutz der Meeresumwelt vor Schäden durch Tiefseebergbau zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung könnte die ISA-Mitgliedsstaaten der völkerrechtlichen Haftung aussetzen. Österreich hat zudem wiederholt auf nationaler und internationaler Ebene bekräftigt, dass es im Kontext von Tiefseebergbau dem Vorsorgeprinzip und dem Ökosystemansatz folgt und stellt damit korrekterweise die Wissenschaft ins Zentrum der Entscheidungsfindung.
Um Österreichs Haltung umfassend, mit dem Vorsorgeprinzip sowie weiteren Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und Biodiversität, zu denen sich Österreich international verpflichtet hat, und die im weiteren Verlauf des Textes exemplarisch wiedergegeben sind in Einklang zu bringen, sollte die österreichische Position zu Tiefseebergbau nachgeschärft werden:
Österreich soll sich gegen den Beginn von Tiefseebergbau auf internationalem Meeresboden aussprechen, mindestens so lange, bis:
● der effektive Schutz der Meeresumwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Tiefseebergbau garantiert werden kann.
○ UNCLOS, Art.145: „ensure the effective protection for the marine environment from harmful effects which may arise from such [mining] activities” and „the prevention of damage to the flora and fauna of the marine environment”.
○ 2022 CBD (Convention on Biological DivISAersity) decision on Marine and coastal biodiversity (CBD/COP/15/L.15): „the risks [of deep-sea mining] understood, the technologies and operational practices do not cause harmful effects to the marine environment and biodiversity”
○ 2020 Leaders’ Pledge for Nature: „halting and reversing the decline in biodiversity’ und ‘address the direct and indirect drivers of biodiversity loss and halt human induced extinction of species, to ensure species populations recover”
○ 2012 UN Conference on Sustainable Development (Rio+20), (The Future We Want, Paragraph 158 & 198): „commit to protect, and restore, the health, productivity and resilience of oceans and marine ecosystems, and to maintain their biodiversity, enabling their conservation and sustainable use for present and future generations”, und „reduce the rate of, halt and reverse the loss of biodiversity.”
● ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse über die Funktionsweise der Tiefsee und ihrer Bedeutung für das Leben im Ozean und an Land erworben sein werden, um eine angemessene Entscheidung darüber treffen zu können, ob Tiefseebergbau ohne schadhafte Auswirkungen stattfinden kann und unter welchen Bedingungen.
○ CBD decision on Marine and coastal biodiversity (CBD/COP/15/L.15): „before deep seabed mineral exploitation activities take place, the impacts on the marine environment and biodiversity are sufficiently researched and the risks understood”
Rio Declaration on Environment and Development (A/CONF.151/26): „Where there are threats of serious or irreversible damage, lack of full scientific certainty shall not be used as a reason for postponing cost-effective measures to prevent environmental degradation.”
● die Rechte lokaler Gemeinschaften und indigener Bevölkerungsgruppen gewahrt werden und ihr materielles wie nicht-materielles kulturelles Erbe geachtet und erhalten bleibt.
○ 2020 Leaders’ Pledge for Nature: „Commitment to the full and effective participation of indigenous peoples and local communities in decision making and recognition of their rights”
○ 2020 IUCN World Conservation Congress: „public consultation mechanisms have been incorporated into all decision-making processes related to deep-sea mining ensuring effective engagement allowing for independent review, and, where relevant, that the free, prior and informed consent of indigenous peoples is respected and consent from potentially affected communities is achieved;”
○ 2022 CBD decision on conservation and sustainable use of marine and coastal biodiversity: „including through enhancing the conservation and sustainable use of marine and coastal biodiversity, based on the best available scientific information and the traditional knowledge of indigenous peoples and local communities with their free, prior and informed consent, particularly for the most vulnerable marine and coastal ecosystems and areas of particular importance for biodiversity”
○ 2023 UN-Vertrag zum Schutz der Hohen See: „The respect, promotion and consideration of their respective obligations, as applicable, relating to the rights of Indigenous Peoples or of, as appropriate, local communities when taking action to address the conservation and sustainable use of marine biological diversity of areas beyond national jurisdiction”
● der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in
den Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit heute und für
zukünftige Generationen sichergestellt ist.
○ 2023 UN-Vertrag zum Schutz der Hohen See: „act as stewards of the ocean in areas beyond national jurisdiction on behalf of present and future generations by protecting, caring for and ensuring responsible use of the marine environment, maintaining the integrity of ocean ecosystems and conserving the inherent value of biological diversity of areas beyond national jurisdiction”
Diese Empfehlungen auf Basis internationaler Vereinbarungen zum Erhalt der Artenvielfalt und dem Umweltschutz werden von Österreich auch auf nationaler Ebene ausdrücklich
bekräftigt, bspw. durch die Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+ oder Äußerungen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Zusammenhang mit dem Leaders’ Pledge for Nature): „We, too, are observing the overexploitation of natural resources, of unsustainable habits, and the global climate crisis. […] Let us work towards a future in which we live together in harmony with nature, we owe it to our planet and to our future generations.”[4]
Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+: „Die Bestrebungen der EU zur Einnahme einer
globalen Vorreiterrolle bei der Bewältigung der weltweiten Biodiversitätskrise werden aktiv
unterstützt und nationale Initiativen im Rahmen internationaler Übereinkommen und Organisationen werden gesetzt. […] Entwicklung und Umsetzung von konkreten Ansätzen, wie sich Österreich in multilateralen Übereinkommen oder Organisationen (CBD, Access
and benefit-sharing (ABS), Nagoya Protokoll, Cartagena Protokoll, IPBES, FAO, UNFCCC,
CITES etc.) zur Forcierung des Biodiversitätsschutzes aktiv einbringen kann.”
Österreich hat sich über viele Jahre aktiv und konstruktiv in die Verhandlungen der ISA eingebracht, jedoch nahezu parallel zu den oben beschriebenen Ereignissen das Engagement reduziert. Obwohl wir ein Binnenstaat sind, haben wir ein außerordentliches Interesse in dieser Angelegenheit: Die Bodenschätze der internationalen Tiefsee sind das gemeinsame Erbe der Menschheit und gehören somit auch uns. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, eine aktive Rolle bei der ISA einzunehmen und in den internationalen Verhandlungen gemeinsam mit anderen Staaten wie Spanien, Deutschland oder der Schweiz für eine Moratoriumsposition zu werben, um den Schutz der Tiefsee ausreichend sicherzustellen und die Interessen der Menschheit mitzuvertreten, inklusive zukünftiger Generationen.
Die Teilnahme Österreichs an den ISA-Treffen im Jahr 2024 sollte daher eine Priorität sein.
Österreich könnte dabei insbesondere zu Folgendem beitragen:
2. Eine Überprüfung der Internationalen Meeresbodenbehörde gemäß Artikel 154 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS). Diese Bestimmung sieht eine regelmäßige Überprüfung der ISA alle fünf Jahre vor. Dieser Prozess wurde jedoch nicht ausreichend verfolgt. Obwohl diese Vorgabe seit fast dreißig Jahren besteht, fand nur eine Überprüfung statt (2015-2017). Die nächste regelmäßige Überprüfung sollte dringlichst eingeleitet werden. Auf der letzten Sitzung der Versammlung im Juli 2023 schlug Deutschland einen Tagesordnungspunkt vor, um die nächste regelmäßigen Überprüfung der ISA zu diskutieren und einzuberufen. Die Versammlung beschloss, diesen Tagesordnungspunkt auf ihrer nächsten Sitzung im Juli/August 2024 zu erörtern, um einen Beschluss zur Einberufung der Überprüfung zu fassen. Die letzte periodische Überprüfung 2015-2017 wurde zu einer Zeit eingeleitet, als Österreich den Vorsitz der Versammlung innehatte, und der Überprüfungsausschuss wurde damals von Botschafter Helmut Türk geleitet.
Vor dem Hintergrund fortschreitender Verhandlungen bei der Internationalen Meeresbodenbehörde zur Einführung von Tiefseebergbau, unter Kenntnisnahme des aktuellen Stands der Wissenschaft und entstehendem Bewusstsein über die Risiken für die marine Umwelt sowie einer zunehmend wachsenden Bewegung aus Regierungen, Parlamentarier:innen, Wissenschaftler:innen, Unternehmen, indigenen Bevölkerungsgruppen und zivilgesellschaftlichen Vertreter:innen, die sich weltweit gegen eine Einführung kommerziellen Tiefseebergbaus aussprechen, erscheint dringendes Handeln notwendig.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert:
· Sich gegen den Beginn von Tiefseebergbau auf internationalem Meeresboden auszusprechen, mindestens so lange, bis
o der effektive Schutz der Meeresumwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Tiefseebergbau garantiert werden kann;
o ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse über die Funktionsweise der Tiefsee und ihrer Bedeutung für das Leben im Ozean und an Land erworben sein werden, um eine angemessene Entscheidung darüber treffen zu können, ob Tiefseebergbau ohne schadhafte Auswirkungen stattfinden kann und unter welchen Bedingungen;
o die Rechte lokaler Gemeinschaften und indigener Bevölkerungsgruppen gewahrt werden und ihr materielles wie nicht-materielles kulturelles Erbe geachtet und erhalten bleibt;
o der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in den Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit heute und für zukünftige Generationen sichergestellt ist.
· Eine Debatte über die „General Policy” der Internationalen Meeresbodenbehörde anzustoßen;
· Sich für die Überprüfung der Internationalen Meeresbodenbehörde gemäß Artikel 154 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) einzusetzen;
· Sich bei der Internationalen Meeresbodenbehörde für die Entwicklung einer Strategie für die wissenschaftliche Meeresumweltforschung stark zu machen.“
Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss
[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/norwegen-tiefseebergbau-rohstoffe-1.6330182
[2] https://easac.eu/news/details/deep-sea-mining-press-release
[3] https://www.reuters.com/business/sustainable-business/google-bmw-volvo-samsung-sdi-sign-up-wwf-call-temporary-ban-deep-sea-mining-2021-03-31/
[4] https://www.youtube.com/watch?v=ibX8Fkzpz-4