387/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Garantie des Fortbestands des Pendlerpauschales
Das aktuelle Regierungsprogramm zwischen der ÖVP und den Grünen sieht im Kapitel Ökosoziale Steuerreform unter anderem „Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales“ vor. Im Ministerratsvortrag 5/16 „Menschen entlasten – Ökologisierung fördern“ vom 30. Jänner 2020 finden sich keine weitergehenden Ausführungen.
Seit Amtsantritt der schwarz-grünen Bundesregierung gibt es immer wieder Berichte, dass die bisherige (steuerliche) Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler in Form des Pendlerpauschales reduziert oder gar gänzlich abschafft werden soll. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es eine große Unsicherheit unter den tausenden österreichischen Pendlerinnen und Pendlern, die meist unfreiwillig aus beruflichen, familiären oder schlicht verkehrstechnischen Umständen nicht auf ihr Auto verzichten können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, auch weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit das Pendlerpauschale auch weiterhin im bisherigen Umfang (steuerlich) geltend gemacht werden kann. Die geplante Ökologisierung des Pendlerpauschales darf zu keinen sozialen Härtefällen und zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Pendlerinnen und Pendler führen.
Sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum weiteren bedarfsgerechten Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind umgehend zu ergreifen und umzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.