3875/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd, Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend "Weiterführung der Betreuung von Care Leaver nach dem 18. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Pflegefamilien"

Derzeit liegt das durchschnittliche Alter junger Erwachsener zum Zeitpunkt des Auszugs aus dem Elternhaus bei 25,2 Jahren. Bei Jugendlichen, die außerhalb der Familie, etwa in Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien, aufwachsen, endet die institutionelle oder familiäre Unterstützung häufig mit der Volljährigkeit. Somit werden junge Erwachsene, die ohnehin kein einfaches Aufwachsen hatten, oftmals ohne „Fangnetz“, vier bis sieben Jahre früher in ein eigenständiges Leben entlassen, als junge Erwachsene, die eine Familie und tägliche Unterstützung im Hintergrund erfahren haben.

Diese so genannten "Care Leaver“ sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung (z. B. in Wohngruppen, betreutem Wohnen oder Pflegefamilien) verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Werden sie von einem Tag auf den anderen in ihre Selbstständigkeit entlassen, stellt das die jungen Menschen oft vor große Herausforderungen. Care Leaver haben aufgrund ihrer Geschichte häufig längerfristige Probleme mit Ausbildungen, Studium und/oder Einstieg ins Berufsleben. Fehlt dann eine zuverlässige Bezugsperson oder eine Anlaufstelle, die diesen jungen Menschen bei der Klärung solcher Themen unterstützt, so können diese rasch zu existenziellen Fragen werden. Auch Pflegeeltern sind die Hände gebunden, da das Pflegeverhältnis in der Regel mit dem 18. Geburtstag des Pflegekindes beendet wird. Ab diesem Zeitpunkt werden der Pflegefamilie keine Leistungen mehr vom Staat zur Verfügung gestellt.

Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine "Weiterführung der Betreuung von Care Leavers nach dem 18. Lebensjahr" vereinbart, um diesen Jugendlichen mit schwieriger Lebensgeschichte Begleitung und Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus zu gewähren. Bis dato ist jedoch nichts davon umgesetzt. Um diese jungen Menschen wirklich dort abzuholen, wo sie es benötigen, braucht es mehr niederschwellige Unterstützungsangebote in Form von Jugendsozialarbeit, psychosozialer Betreuung sowie Berufsorientierung. Darüber hinaus muss auch die Situation für Pflegefamilien entscheidend verbessert werden, z. B. durch eine Verlängerung des Angestelltenverhältnisses für Pflegeltern inklusive Bezug der Familienbeihilfe

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehene Weiterführung der Betreuung von Care Leaver nach dem 18. Lebensjahr umzusetzen und in diesem Zusammenhang die Situation der Pflegefamilien entscheidend zu verbessern. Ergänzend sollen unterstützende Sozialleistungen, wie psychosoziale Beratung und Berufsorientierung, angeboten werden.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales