3878/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ratifizierung der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe

Am 23.06.2020 wurde die Entschließung betreffend illegalen Organhandel in China (87/E) im Menschenrechtsausschuss angenommen und am 09.07.2020 in der 47. Sitzung des Nationalrates einstimmig beschlossen.

In der Entschließung wird die Bundesregierung ersucht, die Bemühungen fortzuführen, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen und die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Weltgesundheitsversammlung, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Büro des Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk sowie dem Europarat in diesem Bereich zu stärken und diesbezügliche Bemühungen auch im Rahmen der Europäischen Union zu unterstützen.

UN-Menschenrechtsexpert:innen zeigen sich am 14. Juni 2021 in einer Aussendung äußerst beunruhigt von Berichten über angebliche Organentnahmen bei inhaftierten Minderheiten, darunter Falun Gong-Praktizierende, Uiguren, Tibeter, Muslime und Christen, in China. Die Expert:innen sagten, sie hätten glaubwürdige Informationen erhalten, dass Gefangene, die ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten angehören, Blut- und Organuntersuchungen unterzogen werden, deren Ergebnisse in einer Datenbank mit lebenden Organspendern erfasst werden.

Berichten zufolge sind die häufigsten Organe, die den Gefangenen entnommen werden, Herzen, Nieren, Leber, Augenhornhäute und seltener auch Teile der Leber. Es gibt keine unabhängige Überprüfung, ob Gefangene die Zustimmung zur Organspende selbst erteilt haben. Berichten zufolge wurde auch Familien von verstorbenen Häftlingen, die Übernahme der Leichen ihrer Angehörigen verweigert.

Am 19. Juli 2021 stellten die Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler, den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, den Bundesminister für Inneres und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. In der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage durch den Gesundheitsminister Mückstein (7322/AB vom 16.9.2021) antwortete dieser auf die Frage „Warum hat Österreich die „Council of Europe Convention against Trafficking in Human Organs" am 25.3 .2015 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert?“ wie folgt:

„Die federführende Zuständigkeit für die betreffende Konvention liegt beim Bundesministerium für Justiz unter Einbindung der Bioethikkommission, das BMSGPK leistet fachliche Amtshilfe.
Österreich hat sich an den Verhandlungen über das Übereinkommen gegen den Handel mit menschlichen Organen im Rahmen des Europarats beteiligt und war auch unter den ersten Staaten, die im März 2015 dieses Übereinkommen unterzeichnet haben. An der Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens durch Österreich, das am 1. März 2018 objektiv in Kraft getreten ist, wird derzeit gearbeitet. Das Übereinkommen fordert in einigen Punkten u.a. die Schaffung gerichtlicher Straftatbestände, die im österreichischen Recht noch nicht umgesetzt sind. Eine Ratifikation des Übereinkommens setzt daher eine entsprechende innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung voraus, die den Wirkungsbereich mehrerer Ressorts betreffen.“

Die Bundesregierung hat somit bereits 2021 unter Federführung des Bundesministeriums für Justiz an der Ratifizierung der Konvention gearbeitet, eine zeitnahe Befassung des Nationalrats und eine entsprechende Beschlussfassung ist somit zu erwarten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich nachdrücklich für eine rasche Ratifizierung der „Council of Europe Convention against Trafficking in Human Organs“ einzusetzen, um die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen.

Die gesamte Bundesregierung wird überdies aufgefordert, die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Weltgesundheitsversammlung, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen—und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Büro des Hochkommissar für Menschenrechte sowie dem Europarat im Bereich Organ- und Menschenhandel zu stärken.“

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss