3882/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.02.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Evaluierung der Kreditvergabe an ältere Menschen
Bis Mai 2023 sahen sich viele ältere Menschen mit der Tatsache konfrontiert, dass ihr Kreditantrag aufgrund ihres Alters von den Banken abgelehnt wurden. Der Grund für diese Altersdiskriminierung war, dass ein Kredit vollständig bis zur statistischen Lebenserwartung abbezahlt werden musste. Dies wurde mit der Novelle des Hypothekar-und Immobilienkreditgesetzes im Mai 2023 geändert.
Banken können nun nicht mehr die älteren Menschen nur aufgrund des Alters der Antragstellenden einen Kredit verweigern.
Nun stellt sich die Frage, wie sich die Realität für die älteren Menschen darstellt. Zu fragen ist, inwiefern sich die Zahl der vergebenen Kredite seit der Gesetzesnovelle 2023 verändert hat, ob es mehr männliche oder mehr weibliche Antragstellende gibt und wie die Laufzeiten der Kredite in den unterschiedlichen Jahrgängen ausfallen. Weiters ist zu fragen, ob es weiterhin Hürden für eine Kreditaufnahme gibt und sich diese nur auf andere Gebiete verlagert haben (z.B. Verschärfung der Kreditwürdigkeit)?
Es liegt auf der Hand, dass es für die Novelle eine Evaluierung bedarf.
Aus den angeführten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, bis Ende Juni 2024 eine Evaluierung der Kredite für ältere Menschen, im Hinblick auf Altersdiskriminierung, zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz