3883/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Verpflichtende Möglichkeit der analogen Beantragung von Förderungen

 

Der Reparaturbonus, der Sanierungsbonus (Förderung Sanierung Eigenheim) und die Aktion „Raus aus Öl und Gas“ (Förderung Heizungstausch) haben eines gemeinsam: sie können nur online beantragt werden.

 

Für viele ältere Menschen, die sich nicht sicher in der Nutzung digitaler Technologien fühlen oder für Personen ohne Internetzugang oder Smartphone stellt dies eine teils unüberwindliche Hürde dar, um diese Förderungen aus Steuermitteln beanspruchen zu können.

 

Wenn Anträge künftig ausschließlich online gestellt werden können, führt das zu einer Ausgrenzung, indem ältere Menschen oder Personen ohne Internetzugang von staatlichen Leistungen oder anderen wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Nicht jeder ältere Mensch verfügt über technikaffine Verwandte/Bekannte/Freunde, die bei der Antragstellung unterstützen können. Ebenso wenig ist es wünschenswert bzw. zumutbar, dass - wie z.B. beim Reparaturbonus - auf die Partnerbetriebe der Aktion verwiesen wird, die ihren Kund:innen beim Herunterladen und Ausdrucken des Formulars behilflich sein sollen.

 

Ohne analoge Alternativen bei der Digitalisierung werden Menschen, die nicht mit den erforderlichen digitalen Fähigkeiten oder Ressourcen ausgestattet sind, von staatlichen Leistungen und Programmen ausgeschlossen. Da viele ältere Menschen häufig weniger vertraut mit digitalen Technologien sind, können sie Schwierigkeiten haben, mit den Anforderungen der digitalen Antragsstellung oder Kommunikation mit Behörden Schritt zu halten.

 

Nicht zuletzt ist mit Recht zu erwarten, dass der Staat und die öffentliche Verwaltung im Vergleich zu privaten oder wirtschaftlichen Akteuren eine höhere Verantwortung für die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs für alle Bürger:innen zu Leistungen haben. Werden Teile der Bevölkerung aufgrund digitaler Barrieren von staatlichen Leistungen ausgeschlossen, verstärkt dies das Gefühl der Ausgrenzung und kann das Vertrauen in die Gerechtigkeit und Gleichberechtigung staatlicher Institutionen untergraben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass staatliche Stellen sicherstellen, dass digitale Dienstleistungen zugänglich und benutzerfreundlich für alle Altersgruppen sind, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu vermeiden.

 

Es muss daher sichergestellt werden, dass alternative Zugangswege in analoger Form bestehen bleiben damit auch Menschen ohne Internetzugang ihre Rechte wahrnehmen können, um Altersdiskriminierung zu vermeiden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert bei allen Förderungen dafür Sorge zu tragen, dass neben der digitalen auch eine analoge Antragstellung möglich ist. Alternative Zugangswege in analoger Form müssen bestehen bleiben, damit auch Menschen ohne Internetzugang ihre Rechte wahrnehmen können, um Altersdiskriminierung zu vermeiden.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz