3884/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.02.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Shuttle-Service Banken
Recht auf Bargeld bedeutet auch das Recht auf die Möglichkeit, Bargeld vom eigenen Konto abheben zu können.
Mit der Reduktion der Bankfilialen, die zulasten der Bankkund:innen auch eine Reduzierung der Servicierung der Kund:innen durch die Banken bedeutet, sind gravierende Konsequenzen verbunden. Zum einen ist die damit einhergehende Verlagerungen auf das E-Banking anzusprechen, die sowohl einen Wlan-Zugang, als auch die notwendige Internetkompetenz erfordert. Dies ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Senior:innen, eine selbstverständlich erfüllbare Anforderung. Zum anderen wird, aufgrund des damit verbundenen Wegfalls der Möglichkeit unkompliziert Bargeld vom eigenen Bankkonto abzuheben, der Zugang zu Bargeld verstärkt mit der individuellen Mobilität verknüpft.
Die Verknüpfung Zugang zu Bargeld und Mobilität verschärft sich, aufgrund der Tatsache, dass im Jahre 2022 erstmals die Zahl der Bankomaten von 9.200 auf ca. 8.900 reduziert wurde, zusehends. Man geht davon aus, dass der Trend, auch die Anzahl der Bankomaten zu minimieren, anhalten wird, zumal nach der OMV auch in rund 100 Supermarkt-Filialen die Bankomaten abmontiert werden.
Für viele Menschen mit Handicap, aber auch Senior:innen oder auch einfach Menschen, die kein eigenes Auto zur Verfügung haben, ist damit eine erhebliche Verschlechterung ihres Zugangs zu ihrem Finanzmanagement verbunden.
In diesem Zusammenhang ist auf eine Initiative der Bank Austria zu verweisen. Sie selbst beschreibt ihre Initiative wie folgt:
„Im Rahmen des Disability Managements unterstützen und fördern wir die nachhaltige Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und setzen gezielt Maßnahmen, um ihnen den Arbeitsalltag bzw. die Zusammenarbeit mit uns als Bank zu erleichtern.“[1]
Inkludiert ist in dieser Initiative ein Shuttle-Service
„Seit 1.9.2010 bietet die Bank Austria in Wien und Graz ein Shuttle Service für mobilitätseingeschränkte Kund:innen an. So können sie ihre persönlichen Beratungstermine mittels eines barrierefreien Fahrtendienstes leichter wahrnehmen.“[2]
Aufbauend auf dieser Initiative ist ein österreichweites Shuttle-Service für Menschen mit Mobilitätseinschränkung von den Finanzinstituten einzufordern.
Aus den angeführten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, gemeinsam mit den Finanzinstituten einen Plan für eine österreichweite Versorgung der Bevölkerung mit Mobilitätseinschränkung mit einem Shuttle-Service, für die Möglichkeit die Filialen ihrer Hausbank zu erreichen und damit die notwendigen Bankgeschäfte zu bewältigen, bis Ende Juni 2024 vorzulegen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz