3903/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen für Eltern, die nicht mit der Schule kooperieren

 

Die Unterstützung aus dem Elternhaus ist neben der Qualität der Bildungsarbeit in Kindergarten und Schulen entscheidend für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Es braucht klare Konzepte und Maßnahmen, um Eltern aktiv in das Schulgeschehen einzubeziehen. Dies gilt umso mehr bei Schüler:innen, die aufgrund ihres Verhaltens vom Unterricht suspendiert werden müssen. Wenn Schülerinnen und Schüler bspw. zu Gewalt und Mobbing neigen, ist es nicht akzeptabel, wenn deren Eltern dies mit Desinteresse quittieren und die Zusammenarbeit mit der Schule verweigern.

Mit Projekten im Bereich der Elternarbeit ist es Wien und anderen Bundesländern bereits gelungen, freiwillige Unterstützungsangebote zu stärken. Das Gewaltschutzpaket, das Wien kürzlich auf den Weg gebracht hat, sieht die Möglichkeit verpflichtender Gespräche mit den Eltern vor. Dennoch gibt es Eltern, die weder freiwillige Unterstützungsangebote noch verpflichtende Gespräche – bspw. mit der Schulleitung, der Schulsozialarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe – wahrnehmen und sich komplett ihrer Verantwortung entziehen. 

Dieses Verhalten einzelner Eltern ist zum Schaden ihrer Kinder, für die gerade im Fall schwerwiegender schulischer Probleme eine konstruktive Zusammenarbeit der Eltern und der Schule wichtig ist. Für den Umgang mit diesen Eltern braucht es, im Sinne der bestmöglichen Chancen für die Kinder und Jugendlichen, als ultima ratio auch die Möglichkeit, Maßnahmen in Form von Verwaltungsstrafen zu verhängen, falls die Kooperation im Rahmen der Bildungspartnerschaft völlig verweigert wird. 

Um entsprechende Verwaltungsstrafen umsetzen zu können, ist eine bundesgesetzliche Grundlage nötig. Als Vorbild dafür kann bspw. die Regelung bei unerlaubten Absenzen ("Schulschwänzen") dienen, die im Schulpflichtgesetz verankert ist.1) Im Sinne einer konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist es wünschenswert, dieses Vorhaben nun zur Umsetzung zu bringen. Überdies ist eine solche Maßnahme auch im aktuellen Regierungsprogramm2) vorgesehen.

 

1) https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_ausbildung/schulen/Seite.110004.html

2) https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf, S. 148

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Eltern ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Schule ihrer Kinder stärker nachkommen. Wenn Eltern sich wiederholt und grundlos weigern, im Sinne der Bildungspartnerschaft mit der Schule zusammenzuarbeiten und ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, sollte als letztes Mittel die Möglichkeit bestehen, Verwaltungsstrafen zu verhängen. Hierfür soll eine gesetzliche Basis auf Bundesebene geschaffen werden, ähnlich den Regelungen für Schulpflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.