3909/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung eines Systems der sozialen Absicherung

 

Von einem österreichweit einheitlichen System der Sozialhilfe kann nach wie vor - trotz Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 - überhaupt keine Rede sein. Eine Zusammenführung der Sozialhilfe und der Notstandshilfe zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung ist dringend notwendig und sollte endlich angegangen werden.

Der bürokratische Aufwand des gegenwärtigen Systems der sozialen Absicherung ist hoch. Exemplarisch erkennt man das bei den sogenannten "Aufstockern". "Aufstocker" sind jene Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, dessen Höhe geringer als die Sozialhilfe ist. Der Differenzbetrag wird über die Sozialhilfe bezogen. Folglich sind bei ebenjenen Personen zwei Behörden mit dem gleichen Sachverhalt beschäftigt: Ein sinnloser bürokratischer Mehraufwand. Die Personen, die zusätzlich zur ihrer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung noch Sozialhilfe brauchen, werden bürokratisch schikaniert, indem sie zu zwei Behörden pilgern müssen, um einmal soziale Absicherung zu bekommen. Auch für die Betroffenen wird das Leben damit einfacher, wenn die beiden Parallelsysteme zusammengeführt werden. 

Bereits seit 2014 empfiehlt auch der Rechnungshof eine Überführung beider Systeme in ein einziges Versorgungssystem (Reihe Bund 2014/9). Die Umsetzung dieser RH-Forderung baut die bestehende Parallelstruktur ab und reduziert folglich den Verwaltungsaufwand. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die RH-Empfehlung umgesetzt wird, die Sozialhilfe und die Notstandshilfe zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung zusammenzuführen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.