3913/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Medikamentenversorgung für die Bevölkerung durch deutsches Modell der Investitionskontrolle sicherstellen

 

Eine wesentliche Lehre aus der Corona-Pandemie war, dass Österreich nicht so stark vom Ausland abhängig sein darf, wenn es darum geht, die österreichische Bevölkerung mit Medikamenten – zum Beispiel Antibiotika – oder unsere Spitäler und Pflegeheime mit medizinischer Schutzausrüstung zu versorgen. Es fehlte an allen Ecken und Enden an Masken, Desinfektionsmitteln, medizinischer Schutzausrüstung und Medikamenten. Deshalb wurde das Investitionskontrollgesetz im Zuge der Pandemie verschärft. Es sollte verhindern, dass sich ausländische Unternehmen unbemerkt in heimische Unternehmen, die von besonderem gesellschaftlichem Interesse sind – dazu gehört die gesamte kritische Infrastruktur von Energie über Verkehr bis hin zur Gesundheitsvorsorge –, einkaufen. Das Ziel der Investitionskontrolle ist einen Ausverkauf kritischer Technologie, Infrastruktur sowie die Versorgung mit dem Lebenswichtigsten zu verhindern.

Auch aktuell erleben wir in Österreich Engpässe bei Medikamenten. Antibiotika sind oft nicht so verfügbar wie sie vom Arzt bzw. der Ärztin verschrieben sind. Zuletzt war auch Paxlovid vergriffen. Eine Regierung, die eigentlich erkennen muss, dass es schon jetzt Probleme bei der Medikamentenversorgung gibt, wäre gut beraten vernünftige Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat aber ausgerechnet die besondere Schutzklausel (10 % Schwelle) im Investitionskontrollgesetz betreffend Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und Schutzausrüstung mit Jahresende 2023 ersatzlos auslaufen lassen. Beim Erwerb von heimischen Unternehmen in diesem Bereich - ab einem Anteil von 10 Prozent - war noch bis Ende 2023 eine Genehmigungspflicht des Wirtschaftsministeriums vorgesehen. Dieser Passus ist ausgelaufen. Damit ist die heimische Arzneimittelproduktion in Gefahr, weil es leichter zu ausländischen Übernahmen und einer Verlagerung der Produktion kommen kann. In Deutschland wurde die niedrigere Prüfschwelle von 10 Prozent ins Dauerrecht übernommen. In Deutschland sind die Menschen dadurch stärker vor Arzneimittelengpässen geschützt als in Österreich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Investitionskontrollgesetzes zuzuleiten, die – analog zum deutschen Modell (Prüfschwelle von 10%) – eine niedrigere Prüfschwelle für den Bereich der Medizin sowie Arzneimittel im Dauerrecht vorsieht.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie