3919/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend bessere Gesundheitsversorgung durch mehr Kassenärzt:innen

 

 

Der Ärzt:innenmangel in Österreich ist eklatant und wird sich, insbesondere aufgrund einer Pensionierungswelle, in den kommenden 10 Jahren weiter verschärfen. Zudem gehen mehr als 20 Prozent der Ärzt:innen nach ihrem Studium in Österreich ins Ausland.

Sinnvoll wäre es daher, jene Bewerber:innen bei der Vergabe der Medizinstudienplätze zu bevorzugen, die sich freiwillig verpflichten, dem öffentlichen Gesundheitssystem nach ihrem Studium zur Verfügung zu stehen.

Der Verfassungs- und Medizinrechtsexperte Univ. Prof. Karl Stöger hat im Auftrag der Arbeiterkammer Wien ein Gutachten dazu erstellt, das bestätigt, dass dieser Vorschlag rechtlich möglich ist. Im Gutachten heißt es: „Eine freiwillig einzugehende Verpflichtung von Studierenden, gegen ‚bevorzugten‘ Zugang zu Medizinstudienplätzen eine bestimmte Zeit im österreichischen öffentlichen Gesundheitswesen zu arbeiten, ist rechtlich vorstellbar.“

 

Die Menschen in Österreich haben ein Recht auf eine gute medizinische Versorgung – und zwar auf e-card! Immer mehr Menschen müssen auf Wahlärzt:innen ausweichen, weil sie oft mehrere Wochen oder Monate auf einen Termin bei Kassenärzt:innen warten müssen.

Die Wahlarztrechnungen haben sich in Österreich im Zeitraum von 2019 bis 2022 bei Allgemeinmediziner*innen verdreifacht. Familien haben doppelt so viele Privatrechnungen für Kinderärzt:innen eingereicht. Das sind die Folgen der schwarz-blauen Politik des Sozialabbaus. Schwarz-blaue Regierungen haben unser gutes öffentliches Gesundheitssystem zugunsten privater Anbieter ausgehungert. Mit der freiwilligen Verpflichtung von Medizinstudierenden, nach dem Studium im öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten, wird es sowohl mehr Kassen- wie auch Spitalsärzt:innen geben.

 

Insbesondere das Modell der zweistufigen freiwilligen Verpflichtung ist treffgenau für unser öffentliches Gesundheitssystem: Studierende würden sich einmal zu Beginn des Studiums und einmal - präzisierend hinsichtlich der Wahl eines Faches, in denen es in absehbarer Zeit Bedarf im öffentlichen Gesundheitssystem geben wird - gegen Ende des Studiums freiwillig verpflichten, im öffentlichen Gesundheitssystem als Ärzt:in zu arbeiten. Beim zweistufigen Modell bleibt also während des gesamten Studiums Zeit dafür, sich für ein konkretes Fach nach Begabung und Interesse zu entscheiden.  

 

Die Bevorzugung Medizinstudierender, die im öffentlichen Gesundheitssystem Ärzt:innen sein wollen, ist nur eine von mehreren Schrauben, an denen wir drehen müssen, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu gewährleisten.

Um dem Ärzt:innenmangel entgegenzutreten, müssen auch die Medizinstudienplätze verdoppelt werden – die meisten OECD-Länder, die im Gesundheitswesen vor einer Pensionierungswelle standen, haben mit einer solchen Aufstockung reagiert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich Maßnahmen gegen den Ärzt:innenmangel im öffentlichen Gesundheitswesen umzusetzen. Insbesondere soll eine freiwillige Verpflichtung, nach der Ausbildung im öffentlichen Gesundheitswesen für einige Jahre tätig zu sein, zu einer Bevorzugung für die Erlangung eines Studienplatzes führen und zusätzlich sollen die Medizinstudienplätze verdoppelt und den Universitäten das entsprechende Budget zur Verfügung gestellt werden.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss