3922/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.02.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Thomas Spalt, Melanie Erasim, Msc
und weiterer Abgeordneter
betreffend Maßnahmen zum Erhalt und zur Rettung historischer Schienenfahrzeuge im Bundeseigentum
Dem Erhalt und der Sanierung unseres kulturellen Erbes kommt in mehrfacher Hinsicht sehr große Bedeutung zu und ist von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Dazu zählen auch bewegliche Güter, wie beispielsweise historische Schienenfahrzeuge.
Ein Teil dieser im Eigentum des Bundes stehenden Schienenfahrzeuge wird seit vielen Jahren vom Verein „Erster Österreichischer Straßenbahn- und Eisenbahnklub“ in Strasshof/Nordbahn betreut, erhalten und saniert. Rechtliche Grundlage dafür bieten unter anderem ein entsprechender Leihvertrag zwischen dem Bund und den ÖBB sowie ein Kooperationsvertrag zwischen den ÖBB und oben genanntem Verein aus dem Jahr 2007. Im Jahr 2013 erfolgte eine Vereinbarung zwischen den ÖBB und dem Verein, mit dem genannter Kooperationsvertrag geändert wurde.
Offenbar ungeklärte finanzielle bzw. vertragsrechtliche Fragen führen mittlerweile zu einer Situation, die es für den Verein, trotz des enormen ehrenamtlichen Einsatzes vieler Personen, nahezu unmöglich macht, den Erhalt dieses historischen Erbes insbesondere in einem vor Witterungseinflüssen geschützten Bereich sicherzustellen. „Für dieses unwiederbringliche Kulturgut besteht akute Verfallsgefahr!“, so der Verein in einem an die zuständigen und verantwortlichen Stellen gerichteten Appell für die Rettung der staatlichen historischen Schienenfahrzeuge vom November des Vorjahres. Dazu kommt, wie aus dem o.a. Appell des Vereins hervorgeht, dass das Bundesdenkmalamt mittlerweile zu Recht auf eine geschützte Unterbringung der Fahrzeugexponate drängt. Der Verein verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die ÖBB-Holding AG eine nachhaltige Lösung für die Museumsfahrzeuge, unter der Bedingung eines entsprechenden gesetzlichen Auftrages oder einer Eigentümerweisung, zugesagt hat.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher dringend an der Zeit, im Sinne des Erhalts dieses wichtigen kulturellen Erbes der Republik Österreich alle Beteiligten an einen „Tisch“ zu bringen, um durch Klärung der aktuellen Situation insbesondere in vertragsrechtlicher, eigentumsrechtlicher sowie denkmalschutzrechtlicher Sicht eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.
Neben der Notwendigkeit der Beachtung der entsprechenden Vorgaben des Denkmalschutzes haben natürlich der Erhalt und die museale Präsentation der historischen Schienenfahrzeuge eine wesentliche bildungspolitische, regionalpolitische sowie touristische Bedeutung mit wichtigen Multiplikatoreffekten auch für andere Wirtschaftsbereiche.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne des Erhalts der historischen unter Denkmalschutz und im Eigentum der Republik Österreich stehenden Schienenfahr-zeuge, sowie im Sinne der Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit umgehend alle miteinzubeziehenden und betroffenen Stellen zu Gesprächen einzuladen mit der Zielsetzung der Schaffung einer Lösung, die geeignet ist, den Erhalt und die Rettung dieser historischen Schienenfahrzeuge sicherzustellen.“
Die unterfertigten Abgeordneten ersuchen um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.