3933/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erweiterung der Bestimmungen hinsichtlich Pflegefreistellung

 

 

Die Betreuung eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren erfordert naturgemäß mehr Zeit. Das wiegt umso schwerer für Alleinerziehende, als die notwendige Pflege nicht zwischen zwei Elternteilen aufgeteilt werden kann. Noch stärker betroffen sind Eltern mit mehreren Kindern in diesem Alter. Vor diesem Hintergrund ist es, um der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht zu werden, erforderlich, die Pflegefreistellung entsprechend anzupassen und zu erhöhen.

 

Derzeit haben sowohl eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern unter 12 Jahren als auch eine Mutter, die mit dem anderen Elternteil zusammenlebt und nur ein Kind unter 12 Jahren hat, Anspruch auf maximal 2 Wochen Pflegefreistellung pro Jahr.

 

Durch diesen Antrag soll sichergestellt werden, dass beispielsweise eine Mutter mit 2 Kindern unter 12 Jahren Anspruch auf mindestens 3 Wochen Pflegefreistellung bekommt. Für alleinerziehende Elternteile würde sich dieser Anspruch sogar auf 6 Wochen Pflegefreistellung erhöhen, um so ihren Pflege- und Betreuungsverpflichtungen auch tatsächlich und ohne dienstliche Benachteiligung nachkommen zu können

 

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass eine vergleichbare Regelung in Deutschland bereits erfolgreich umgesetzt wurde und eine analoge Regelung in § 76 Beamten-Dienstrechtsgesetzt (BDG) umsetzbar wäre.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die Pflegefreistellung ab dem zweiten Kind unter 12 Jahren schrittweise um jeweils 1 Woche erhöht wird, bis zu einem Höchstanspruch von 5 Wochen. Alleinerziehende Elternteile sollen ihren Anspruch auf Pflegefreistellung verdoppeln können.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.