3934/A XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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ANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2023, wird wie folgt geändert

 

1.  In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

 

„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.“

 

 

Begründung

 

Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass es für Studierende, die nicht Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sein wollen, eine Opt-out-Möglichkeit bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gibt. Die Mitgliedschaft bei der ÖH wäre damit ähnlich organisiert, wie die bei der besser funktionierenden Gewerkschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.