Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2023, wird wie folgt geändert

1. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.“