Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 33 Abs. 1 lautet der letzte Satz:
„Für Einkommensteile über eine Million Euro beträgt der Steuersatz 55%.“
2. In § 124b wird nach Z 447 folgende Z 448 angefügt:
„448. § 33 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 ist erstmalig anzuwenden,
- wenn die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025,
- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2024 enden.“