3942/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Peter Weidinger, Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffendmehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“

 

 

Die neue EU-ProduktsicherheitsVO (EU VO 2023/988) ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt ab 13. Dezember 2024 auch in Österreich. Die neuen Vorschriften sollen Sicherheitsrisiken bekämpfen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen. Gefährdete Verbrauchergruppen, wie Kinder und Menschen mit Behinderungen, sollen besser geschützt werden. Gefährliche Produkte sollen schnell aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe noch wirkungsvoller werden, um mögliche Schädigungen von Konsumentinnen und Konsumenten durch Unfälle mit unsicheren Produkten bestmöglich hintanzuhalten.

 

Damit die neuen Vorschriften zur Produktsicherheit auch tatsächlich rasch umgesetzt und angewendet werden, ist eine breite Information vonnöten: Insbesondere Hersteller, Importeure und Händler müssen Bescheid wissen und entsprechend angeleitet werden.

 

Die neuen EU-Regelungen werden nämlich das aktuelle österreichische Produktsicherheitsgesetz überlagern, das heißt dort, wo sie einander widersprechen, geht das EU-Recht vor. Das kann in der Praxis zu massiven Unklarheiten und einer unsicheren nationalen Rechtslage führen. Daher muss auch das österreichische Produktsicherheitsgesetz ehestmöglich angepasst werden, um die zu erwartenden Überschneidungen zu bereinigen und auf Basis der neuen EU-Produktsicherheitsvorgaben eine klare nationale Rechtslage zu schaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, im Interesse der Sicherstellung eines verbesserten Produktsicherheitsstandards zeitnah die notwendigen Schritte zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Produktsicherheitsrecht durch die notwendigen Rechtsbereinigungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen, dazu auch in Dialog mit den Sozialpartner zu treten und die betroffenen Wirtschaftsakteure mit geeigneten Informationsmaßnahmen für das neue Regime zu sensibilisieren, um damit für einen reibungslosen Übergang auf das neue Produktsicherheitsregime nach der neuen EU-Verordnung und im Interesse der Sicherheit unserer Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen. Zudem wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, eine Konzentration der Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes und der Produktsicherheitsverordnung auf Bundesebene im Vollzugsbereich des BMSGPK zu prüfen und gegebenenfalls mit den Ländern darüber das Einvernehmen herzustellen; dies im Besonderen vor dem Hintergrund der in der Produktsicherheitsverordnung vorgesehenen Überwachung von Online-Handel und Online-Plattformen, um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten aus Drittstaaten zu schützen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz