3943/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend faire Arbeitsbedingungen für Landarbeiter:innen durch die GAP sicherstellen und ausbauen statt die soziale Konditionalität in Frage stellen

 

Aufgrund der „sozialen Konditionalität“ im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können zukünftig Agrarsubventionen gekürzt werden, sofern Agrarbetriebe gegen bestimmte arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Einführung dieser sozialen Konditionalität war längst überfällig, da es EU-weit in der Landwirtschaft immer wieder zu menschenunwürdigen Arbeits-, Entlohnungs- und Unterbringungsbedingungen kommt und Betriebe trotz Verstößen hohe Agrarsubventionen erhielten. Einerseits kann diese Bestimmung helfen, die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu schützen, andererseits können dadurch auch unfaire Wettbewerbsbedingungen zwischen Betrieben, die sich an Arbeitsrechtsbestimmungen halten und jenen die dagegen verstoßen, verringert werden.

Im Zuge der Debatte im Agrarministerrat vom 26.2.2024 rund um die Rücknahme von wichtigen Umweltauflagen für landwirtschaftliche Betriebe wurde im betreffenden Ratsdokument auch das Verschieben des Inkrafttretens der sozialen Konditionalität angeführt. Es scheint zwar, dass dieses Ansinnen zum Nachteil der hart arbeitenden unselbständig Beschäftigten im landwirtschaftlichen Bereich abgewehrt werden konnte und die derzeitige Regelung nicht zurückgenommen wird. Anstatt jedoch diese Bestimmung infrage zu stellen, sollte vielmehr die soziale Konditionalität in der nächsten GAP-Periode weiter ausgebaut werden.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Arbeitnehmer:innenrechte, die von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der sozialen Konditionalität eingehalten werden müssen, zeitgerecht und wirksam umgesetzt werden und dass im Zuge der Verhandlungen zu den Vorgaben für die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2028+ eine klare Regelung geschaffen wird, damit die soziale Konditionalität in Zusammenarbeit mit den europäischen Gewerkschaften umfassender und  wirksamer ausgebaut wird.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:

Ausschuss für Land und Forstwirtschaft