Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 2 wie folgt:
„§ 2. Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen“
2. In § 25 Abs. 1 lautet der letzte Satz:
„Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 99 726 000 Euro jährlich.“