Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 2 wie folgt:

              „§ 2.    Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen“

2. In § 25 Abs. 1 lautet der letzte Satz:

„Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 99 726 000 Euro jährlich.“