3946/A XXVII. GP
Eingebracht am 28.02.2024
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ANTRAG
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt:
„(2c) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt.“
2. Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 1 Abs. 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Begründung
Zu Z 1:
Mit den zusätzlichen Mitteln für die Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen werden. Dafür werden zusätzliche 60 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.