3947/A XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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Antrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen, BGBl. I Nr. 31/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2016, wird wie folgt geändert:

§ 5 erster Satz lautet:

„Der Bundesminister für Finanzen kann Förderungen (einschließlich Verwaltungskosten) nach diesem Bundesgesetz im Gesamtausmaße von höchstens 40 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017, wovon für 2016 höchstens 20 Millionen Euro zur Auszahlung gelangen, gewähren.“

 

Begründung:

Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung, da im Halbsatz „wovon für 2016 …“ anstelle von „höchstens“ das Wort „höchsten“ stand. Es wurde somit ein Rechtschreibfehler bereinigt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.