3948/A XXVII. GP
Eingebracht am 28.02.2024
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Antrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 4 entfällt der Klammerausdruck „(einschließlich der Gebühren nach Tarifpost 10 Z I lit. b Z 5a)“.
2. In der Tarifpost 9 lit. d wird das Wort „Auszüge“ durch das Wort „Auszug“ ersetzt.
Begründung:
Die Änderungen dienen der Beseitigung von Redaktionsversehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.