3957/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anpassung der Größe der diplomatischen Missionen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Österreich

 

Die Rolle Wiens als Zentrum internationaler Spionagetätigkeit wurde bereits in Literatur und Film verewigt – man erinnere sich an Der Dritte Mann. Seitdem hat Österreich seinem Ruf Rechnung getragen, z.B., indem es Spionage gegen Interessen von Drittstaaten in Österreich und von Österreich aus nicht unter Strafe stellt. Dem internationalen Ruf Österreichs schadet dieser laxe Zugang v.a. deshalb, weil Österreich als Mitglied der Europäischen Union und als Amtssitz vieler internationaler Organisationen und Unternehmen auch als Einfallstor für Spione anderswo dienen kann.

Am 13. März dieses Jahres hat die Bundesregierung zwei an der bilateralen Botschaft Akkreditierte ausgewiesen, weil diese "Handlungen gesetzt [haben], die mit ihrem diplomatischen Status unvereinbar sind." Vor einem Jahr wurden im Februar vier Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen, darunter auch zwei mit Akkreditierung an internationalen Organisationen in Wien. Im April 2022 mussten bereits vier die Heimreise antreten. Hier war der Grund anscheinend kein Fehlverhalten, sondern das Bekanntwerden der russischen Massaker in Butscha. Damit hat Österreich seit Kriegsbeginn 10 russische Diplomat:innen ausgewiesen. Es bleiben aber laut BMEIA derzeit 56 Personen an der Botschaft in Wien bilateral akkreditiert, weitere vier versehen im Generalkonsulat in Salzburg ihren Dienst.

Woraus dieser Dienst in Zeiten von strengen Sanktionen besteht, ist zu hinterfragen. Expertenschätzungen gehen davon aus, dass ein Drittel der in Österreich aktiven russischen "Diplomat:innen" nachrichtendienstlich tätig sind. Dennoch wagt Österreich kaum Ausweisungen oder eine Anpassung der Größe der russischen Vertretung an das Niveau der österreichischen Botschaft in Moskau. In Russland sind derzeit 16 Österreicher:innen akkreditiert. 

Dass es anders geht, haben viele europäische Staaten groß und klein vorgezeigt. Unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine wurden europaweit Dutzende Russ:innen ausgewiesen. Italien, Spanien, Belgien und die Slowakei etwa wiesen jeweils zwischen 20 und 30 Personen aus, die Niederlande 17 und das neutrale Irland vier. Island schloss seine Botschaft gleich ganz, mit Verweis auf die massiv reduzierten Beziehungen als Resultat der Sanktionen. Außenminister Schallenberg hingegen verweist bei Anfragen über Österreichs Zaudern regelmäßig auf das Reziprozitätsprinzip, demzufolge eine Ausweisung aus einem Land die gleiche Anzahl an Ausweisungen aus dem anderen zufolge hat. Nachdem die österreichische Botschaft in Russland um vieles kleiner ist als die russische in Wien, wäre Österreich sehr schnell nicht mehr diplomatisch in Russland vertreten, so der Außenminister. 

Dem muss aber nicht so sein. Laut Artikel 11 des Wiener Übereinkommens über Diplomatische Beziehungen kann ein Empfangsstaat eine Einschränkung des Umfangs des diplomatischen Personals eines Entsenderstaates auf die äquivalente Anzahl der Diplomat:innen des Entsenderstaats verlangen. Genau das tun auch andere Staaten bereits. Dänemark z.B. verlangte eine Anpassung der Größe der Missionen. Auch Slowenien berief sich auf Art. 11 der Wiener Übereinkommens, als es die Botschaft in Ljubljana auf die Größe der slowenischen Botschaft in Moskau heruntersetzte – von 41 auf acht russische Mitarbeiter:innen. Paritätische Besetzung ist möglich und durch das Wiener Übereinkommen gedeckt.   

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, die Zahl der akkreditierten russischen Diplomat:innen und technischen Mitarbeiter:innen in Österreich auf die Zahl zu beschränken, die der Zahl der Mitarbeiter:innen an den österreichischen Vertretungen in Russland entspricht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.