3958/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Echte Entpolitisierung statt Minimalkompromiss – Rasche nationale Umsetzung der für den ORF relevanten Punkte im EMFA

 

Der European Media Freedom Act (EMFA) soll ein entscheidender Schritt sein, um die mediale Vielfalt und Unabhängigkeit in der Europäischen Union zu schützen und zu fördern. Mit dem EMFA wurden vor allem neue Regeln geschaffen, um Medienvielfalt und mediale Unabhängigkeit in der EU zu schützen. Dies umfasst den Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit, den Schutz journalistischer Quellen, die Gewährleistung der Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, die Verbesserung der Transparenz von Medieneigentumsverhältnissen sowie den Schutz vor ungerechtfertigter Entfernung medialer Inhalte auf Online-Plattformen. Darüber hinaus wird ein unabhängiges Europäisches Gremium für Mediendienste eingerichtet, um die wirksame und konsistente Anwendung des EU-Medienrechtsrahmens zu gewährleisten.

Der EMFA soll mit diesen Maßnahmen dazu beitragen, ein Umfeld zu schaffen, in dem Medien frei von politischem und wirtschaftlichem Druck agieren können. Dies ist entscheidend, um eine informierte Zivilgesellschaft zu gewährleisten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung und Stärkung der Demokratie in der EU ist.

Wie unter anderem das VfGH-Erkenntnis vom Oktober 2023 zeigt, ist die vom EMFA geforderte wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit aber gerade im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Österreich noch nicht gegeben. Die schnelle Umsetzung des EMFA ist daher besonders für den ORF von Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Öffentlich-Rechtliche auch weiterhin seinem demokratiepolitischen Auftrag uneingeschränkt nachkommen kann. 

Insbesondere zwei Punkte müssen nun so rasch wie möglich umgesetzt werden, um dem EMFA gerecht zu werden:

  1. Entpolitisierung der Gremien:In Zukunft müssen Führungspositionen im ORF nach klaren, transparenten Kriterien besetzt werden. Rein politische Besetzungen des Generaldirektors wie bisher werden damit nicht mehr möglich sein. Da der Stiftungsrat im ORF allerdings auch eine wichtige Führungs- und Managementrolle einnimmt, ist zu erwarten, dass dieselben klaren und transparenten Kriterien auch für die Besetzung des Stiftungsrates herangezogen werden müssen. Ein Minimalkompromiss bei der Gremienreform ist damit nicht möglich, eine tiefgreifende Entpolitisierung ist nun endgültig notwendig. 
  2. Unabhängige Aufsichtsbehörde:
    Der EMFA sieht ebenso vor, dass es unabhängige Aufsichtsbehörden für öffentlich-rechtliche Medien benötigt. In der Vergangenheit hat die KommAustria mehrfach Beschwerden betreffend des ORF aufgrund mangelnder Zuständigkeit abgewiesen (z.B. Beschwerden gegen die unrechtmäßige Besetzung einiger Publikumsräte durch Medienministerin Raab). In Zukunft wird damit notwendig, dass die KommAustria die klare Kompetenz erhält, als Aufsichtsbehörde die Unabhängigkeit des ORF sicherzustellen. 

Da die Regierung ohnehin das ORF-Gesetz novellieren muss, um das VfGH-Erkenntnis zur Entpolitisierung der ORF-Gremien umzusetzen, wäre es sinnvoll, die zwei besonders relevanten Punkte aus dem EMFA mit umzusetzen. Denn: Auch der EMFA fordert eine tiefgreifende Entpolitisierung des ORF, ein Minimalkompromiss bei der Gremienreform ist damit auch aus EU-Sicht nicht zulässig! 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien, wird aufgefordert, die für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk relevanten Punkte im EMFA so rasch wie möglich umzusetzen und somit einen wichtigen Schritt in Richtung echter Entpolitisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu machen." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.