3960/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2024, wird wie folgt geändert:

 

In §5 Abs. 2 wird nach Ziffer 2. folgende Ziffer 3 angefügt:

    „3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass."



Begründung

Impfen in der Apotheke ermöglichen

Mit der letzten Änderung des Apothekengesetzes werden kleinere Änderungen im Bereich der Kompetenzen gesetzt, um Apotheken mehr Verantwortung als Stellen des Gesundheitssystems zu geben und dort kleine Gesundheitstests vorzunehmen. Ein weiterer Teil, zu dessen Einführung mit diesem Gesetz nun offenbar doch der Mut gefehlt hat, wäre allerdings das Impfen in den Apotheken. Ursprünglich wurde dies vom zuständigen Bundesminister immer wieder als Wunsch geäußert und auch in den Stellungnahmen zu diesem Gesetz wurde diese Kompetenz für Apotheker:innen mehrfach gefordert.

Über 2.000 Apotheker:innen haben bereits eine Impfausbildung und mit über 400.000 Patientenkontakten pro Tag weiß man auch, dass Patient:innen in Apotheken jedenfalls anzutreffen sind. Wer sich aktuell impfen lassen will, braucht aber nicht einen dieser Besuche, sondern oft zwei Arztbesuche und einen Apothekenbesuch, um den Impfstoff zu erhalten. Dabei wäre die Einführung von Impfdienstleistungen in österreichischen Apotheken ein wesentlicher Schritt, um die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern. Mit besorgniserregend niedrigen Impfraten von etwa 10% bei saisonalen Krankheiten wie der Grippe steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Insbesondere angesichts der Gefahr, die von mehreren gleichzeitig auftretenden Krankheitswellen ausgeht, ist eine Erhöhung der Impfraten dringend geboten.

Apotheken könnten als niederschwellige Anlaufstellen hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Besonders eben, da diese als Anlaufstellen für Patient:innen weniger und kürzere Wartezeiten bedeuten würden und beispielsweise auch berufstätigen Eltern ermöglichen, ohne großen Aufwand Impfungen für sich und ihre Kinder zu erhalten. Der Blick ins Ausland, wo in über 20 Ländern zumindest Grippeimpfungen in Apotheken bereits erfolgreich etabliert wurden, unterstreicht die Effektivität dieses Ansatzes.

Neben zahlreichen Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf des Apothekengesetzes haben auch die Wortmeldungen im Gesundheitsausschuss gezeigt, dass eine Vielzahl von Abgeordneten verschiedenster Parteien die Einführung dieser Möglichkeit begrüßen würden. Zusammenfassend ist die Zulassung von Impfungen in Apotheken nicht nur eine logische, sondern auch eine von Expert:innen und der Bevölkerung geforderte Erweiterung des Gesundheitsservices. Sie bietet das Potenzial, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten und die öffentliche Gesundheit zu stärken. Es ist an der Zeit für alle, diesen Vorschlag zu unterstützen und gemeinsam einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung in unserem Land zu leisten.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.