Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2024, wird wie folgt geändert:

In §5 Abs. 2 wird nach Ziffer 2. folgende Ziffer 3 angefügt:

         „3. Die Durchführung von Impfungen gemäß dem österr. Impfplan sowie Eintragung derselben in den elektronischen Impfpass.“