3962/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Erasim Melanie,MSc,

Genossinnen und Genossen,

betreffend: Installierung eines Sozial-, Aus- und Weiterbildungsfonds für Tourismusbeschäftigte

Die Tourismus Branche ist in ihren wirtschaftlichen und personellen Möglichkeiten aktuell sehr unterschiedlich aufgestellt. Hotels in allen Preiskategorien mit Saison- und Ganzjahresbetriebe, TakeAway Lokale, Cateringanbieter, ländliche Wirtshäuser und Nobelrestaurants stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Ein Schicksal teilen aber alle Betriebe: im Normalfall ist die Eigenkapitalquote gering. Zugleich waren und sind tausende Tourismusmitarbeiter: innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Für das Jahr 2023 wurden 224.711 Personen aus der Branche als arbeitslos gemeldet. Dennoch wird ein hoher Fachkräftebedarf medial kommuniziert. Die Branche scheint aufgrund der instabilen Rahmenbedingungen und dem Arbeitskräftebedarf anderer Branchen Schwierigkeiten zu haben Mitarbeiter:innen zu lukrieren.

Gerade in einer Branche mit hohen saisonbedingten Schwankungen und damit verbunden „Zwischenparker:innen“ bietet ein Sozial-, Aus- und Weiterbildungsfonds für Tourismusbeschäftigte eine langfristige Lösung der damit verbundenen Probleme. Er soll einerseits ein Instrument zur Unterstützung von gekündigten Arbeitnehmer:innen durch zusätzliche finanzielle Absicherung sein. Anderseits kann er die Branchentreue durch branchenspezifische Aus- und Weiterbildungen der Arbeitnehmer:innen erhöhen. Zusätzlich dazu dient er als Unterstützungsmaßnahme für Arbeitgeber:innen bei saisonverlängernden Maßnahmen.

Beschäftigte und Arbeitgeber:innen im Tourismus haben gleichermaßen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen zu kämpfen, aber hier kann gegengesteuert werden – Rahmenbedingungen, die helfen die bestehenden Probleme zu lösen, z.B. mit der Schaffung eines Sozial-, Aus- und Weiterbildungsfonds. Als betriebliche Unterstützung soll die Möglichkeit bestehen Fördermittel der öffentlichen Hand beantragen zu können.

Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Abwicklungseinheit mit entsprechender Besicherung der Ansprüche geschaffen wird. Dafür ist die gesetzliche Grundlage zu schaffen

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Staatssekretärin für Tourismus, soll so rasch wie möglich, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der unter Einbindung der zuständigen Sozialpartner:innen und der Expert:innen erstellt werden soll, vorlegen, mit dem ein Sozial-, Aus- und Weiterbildungsfonds für Tourismusbeschäftigte errichtet wird.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.