3963/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Dienstwohnungen im Tourismus

 

 

Im Tourismus ist noch immer Saisonarbeit üblich. Diese branchentypische zeitliche Beschränkung des Beschäftigungsverhältnisses führt selbstverständlich auch im Bereich des Wohnens zu spezifischen Bedürfnissen der Arbeitnehmer:innen.

Hinzukommt, dass durch den Arbeitskräftemangel im Tourismus die traditionelle Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten durch die Arbeitgeber:innen ein nicht unerheblicher Faktor geworden ist. Wir sprechen demnach eine Interessensüberschneidung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen an, die eine konkrete Lösung durch bundesweit geltende Maßnahmen erfordert. Vor allem im Bereich der besseren Gestaltung der Rahmenbedingungen.

Zu diesen Rahmenbedingungen zählt auch die Sachbezugsregelung für Dienstwohnungen, die nur bis 30 m2 steuerbefreit ist. Eingerechnet werden bei den 30 m2 auch alle gemeinsam genutzten Räume. Kleine Dienstwohnungen oder hohe Steuerbelastungen sind die Konsequenz dieser Regelung.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der zuständige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und die zuständige Staatssekretärin für Tourismus werden aufgefordert, gemeinsam mit den anderen zuständigen Minister:innen Verhandlungen aufzunehmen, die zu einer, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer:innen, aber auch der Arbeitgeber:innen entsprechenden, bundesweiten Lösung dieser Problematik führen, um mit qualifiziertem Personal die Qualität des österreichischen Tourismus zu erhalten.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Tourismusausschuss ersucht.