3966/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.03.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Mag.a Selma Yildirim,
Genossinnen und Genossen
betreffend Tracking von verurteilten Gewalttätern
Dass im Gewaltschutz, in der Prävention und in der Täterarbeit Handlungsbedarf besteht, verdeutlichen die Berichte über Gewalttaten in diesem Jahr auf erschütternde Art und Weise. Zahlreiche Forderungen der SPÖ liegen in diesem Zusammenhang auf dem Tisch – von flächendeckenden Gewaltschutzambulanzen bis zum unabdingbaren Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz.
In Österreich gibt es noch immer Lücken in der Täterarbeit. Um diese endlich zu schließen gibt es verschiedene Ansätze, die Gefährder aktiv in die Pflicht nehmen und Opfern bestmöglichen Schutz zukommen lassen.
Im vergangenen Jahr wurden 14.643 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Kontrolliert werden können diese aber nur schwer, weshalb sie auch zu oft ignoriert werden. Sollte ein bereits weggewiesener Täter vor der Tür stehen, so ist das aktuelle Vorgehen, laut Innenministerium, ein Anruf beim Polizei- oder Euronotruf.
Eine steigende Anzahl von Betretungs- und Annäherungsverboten bedeutet nicht zwingend, dass auch die Anzahl der Gewalttaten ansteigt, sondern kann auch dafür stehen, dass Opfer von Gewalt sich eher an die Behörden wenden und um Hilfe bitten. Wichtig ist also, dass diese Hilfe nicht nur am Papier geschieht, sondern konkreter Schutz für Opfer von (häuslicher) Gewalt gewährleistet werden kann. Eine Möglichkeit, Opfer vor Wiederholungstaten zu schützen, sind elektronische Trackinggeräte, wie etwa Fußfesseln oder Armtracker. Trackinggeräte können der Polizei umgehend melden, wenn ein verurteilter Täter die für ihn vorgeschriebene Grenze übertritt, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Für Betroffene kann das eine deutliche Erleichterung darstellen, da die Polizei eingreift, auch wenn sie selbst noch nicht bemerkt haben, dass sich der Gewalttäter der Wohnung oder dem Haus nähert.
In Spanien gibt es bereits Erfahrungen mit dieser Art des Trackings von Gewalttätern. Dort gibt es auch die Möglichkeit, dass sowohl Täter als auch Opfer für die Dauer der Wegweisung Trackinggeräte tragen, wobei bei der Polizei Alarm geschlagen wird, wenn sich der Gefährder näher als 500 Meter dem Opfer nähert. Auch in einzelnen deutschen Bundesländern gibt es bereits Regelungen zum Tracking von weggewiesenen Gefährdern (z.B. Nordrhein-Westfahlen in § 34c PolG-NRW). In der Schweiz gibt es ebenso eine Regelung, die ein Tracking von weggewiesenen Personen ermöglicht (in § 28c ZGB).
Diese wertvollen Erfahrungen aus anderen Ländern stellen eine gute Möglichkeit dar, um ein Tracking von verurteilten Gewalttätern für verbesserten Opferschutz auch in Österreich umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, die Einführung des Trackings von verurteilten Gewalttätern mittels Fußfessel oder anderen Technologien nach dem Vorbild Spaniens, rasch gemeinsam mit den Expertinnen und Experten zu überprüfen, um Betretungs- und Annäherungsverbote bestmöglich und effizient durchzusetzen und der Exekutive die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und präventiv Gewalt gegenüber den zu Schützenden zu verhindern. Sollte die Prüfung die Notwendigkeit von gesetzlichen Maßnahmen ergeben, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Nationalrat ehe baldigst, jedenfalls in der Nationalratswoche im Juni dieses Jahres zuzuleiten, um im Interesse der Opfer von Gewalt eine Lösung für deren Schutz noch vor dem Sommer gesetzlich beschließen zu können.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten