3967/A XXVII. GP
Eingebracht am 20.03.2024
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ANTRAG
des Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 20. Oktober 1988 über die Rechtspflege bei Straftaten Jugendlicher und junger Erwachsener (Jugendgerichtsgesetz 1988 – JGG), BGBl. Nr. 599/1988, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 20. Oktober 1988 über die Rechtspflege bei Straftaten Jugendlicher und junger Erwachsener (Jugendgerichtsgesetz 1988 – JGG), BGBl. Nr. 599/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Ziffern 1 und 2 wie folgt geändert:
„1. Unmündiger: wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2. Jugendlicher: wer das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;“
Begründung
Die Entwicklung der Jugendkriminalität in den vergangenen 11 Jahren zeigt, dass die Fallzahlen in Bezug auf strafmündige Minderjährige nach einem durch die Maßnahmen in der Corona-Zeit verursachten Rückgang im Jahr 2022 mit 33.442 Anzeigen das Vor-Corona-Niveau überschritten haben. Seitdem halten sich die Anzeigenzahlen stabil. Im Jahr 2023 war bei den strafmündigen Minderjährigen lediglich ein leichter Rückgang um 1,5% festzustellen.
Die Fallzahlen bei Minderjährigen zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr zeigen einen ähnlichen Trend. Bereits vor der und auch nach der Maßnahmenpolitik der Bundesregierung in der Corona-Zeit war und ist ein sukzessiver Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2013 waren es noch 5.587 Anzeigen, 7.951 Anzeigen im Jahr 2019, im Jahr 2022 10.428 und mit Anzahl von 9.750 Anzeigen im Jahr 2023 knapp unter dem Jahr 2022.
Vor allem in den Ballungsräumen ist eine Zunahme von Diebstahlsdelikten durch mobile, ethnisch gemischte Jugendgruppen festzustellen.
Weiters ist festzustellen, dass diese Jugendgruppen, die stark von Tätern mit politisch-islamischem Hintergrund dominiert werden, die österreichische Gesellschaft und insbesondere Frauen, die sich nicht ihrer kulturellen Gesellschaftsform anpassen, als minderwertig wahrnehmen. Das von diesen Gruppierungen ausgehende Gewaltpotenzial und die Gewaltintensität nimmt massiv zu.
Verbale Auseinandersetzungen eskalieren immer schneller und münden zum Teil in erhebliche Tätlichkeiten, wobei die Opfer dieser Auseinandersetzungen meist selbst Kinder und Jugendliche sind.
Kinder, die in einem der österreichischen Gesellschaftsform fremden kulturellen, familiären und sozialen Umfeld aufwachsen, werden Gewalt als legitimes Mittel ansehen, um ihre Art des Zusammenlebens durchzusetzen. Nicht nur Schlägereien, Messerstechereien, Drogenhandel stehen auf der Tagesordnung dieser Kinder- und Jugendbanden, sondern auch Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen. Die Opfer müssen nicht nur dieses Martyrium über sich ergehen lassen, sie werden auch noch zusätzlich gedemütigt, indem mit den Handys der jugendlichen Gewalttäter Videos von den Vergewaltigungen aufgenommen werden, um die Opfer zu erpressen.
Die Zunahme der von Kinder- und Jugendbanden begangenen Straftaten begann mit den ersten durch die EU-Politik ausgelösten Massenmigrationen im Jahr 2015.
Die Maßnahmen der Regierung, während der von ihr ausgerufenen Pandemie haben die von Gewalt und Verachtung geprägte Energie dieser Kinder und Jugendlichen verstärkt.
Da dieser Welle grausamer Gewalt mit herkömmlichen Maßnahmen nicht mehr wirksam und effizient begegnet werden kann, ist der Staat verpflichtet, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen, ohne die Grund- und Freiheitsrechte jenes Teils der österreichischen Staatsbürger einzuschränken, der als Gesellschaft Opfer dieser abscheulichen Gewalt geworden ist.
Zusätzlich zu der Herabsetzung der Deliktsfähigkeit und der Strafmündigkeit auf 12 Jahre, sind begleitende Maßnahmen zu entwickeln, die es diesen jungen Menschen ermöglichen, mit sozialer und psychologischer Betreuung einen selbst gewählten oder durch Einfluss älterer Personen angenommen falschen Weg zu verlassen. Richterlich angeordnete, betreute „Schnupperhaft“, Gespräche mit Gefängnisinsassen und gemeinnützige Arbeit sind Möglichkeiten, die jungen Menschen zu einer Rückkehr in ein gutes Umfeld zu motivieren.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.