3970/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Verena Nussbaum, Petra Tanzler

Genossinnen und Genossen

betreffend „Datenerhebung zu Kindern mit Behinderung in elementarpädagogischen Einrichtungen“

„Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, das sowohl medizinische als auch psychologische und pädagogische Aspekte umfasst. Sie befasst sich einerseits mit Familienbegleitung, andererseits mit der umfassenden Förderung von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern. Besonders wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Psychotherapie, Logopädie, Musiktherapie sowie heilpädagogischer Frühförderung unter starker Einbeziehung der Eltern.“[1]

Dass Frühförderung von Kindern mit Behinderung immense Wirkung zeigt und langfristige Effekte in der Entwicklung von frühgeförderten Kindern erkennbar sind, ist unumstritten. In der Beantwortung zur Anfrage „Recht auf Bildung für ALLE“ (12125/AB)[2] aus dem Jahr 2022 verwies der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung bei der Frage nach der Anzahl an Kindern mit Behinderungen in elementarpädagogischen Einrichtungen darauf, dass diese Daten auf Bundesebene nicht zur Verfügung stehen, da die Aufnahme jener Kinder in den Kompetenzbereich der jeweiligen Bundesländer fallen würde. Jedoch ergibt sich dadurch nicht automatisch ein kausaler Zusammenhang für die fehlende Einhebung von Daten, da diese auch wie in anderen Bereichen üblich, an den Bund gemeldet werden könnten.

Um die Effekte der Frühförderung auch aktiv nutzen zu können, bedarf es eines umfassenden Wissens darüber, wie viele Kinder mit Behinderungen in elementarpädagogischen Einrichtungen betreut werden. Die Anfragebeantwortung 12125/AB zeigt, dass es diese Zahlen nicht bundesweit ausgewertet gibt. Fehlen diese Daten jedoch, navigiert man bei Entscheidungen zur Frühförderung im Dunkeln und kann nicht den vollständigen Vorteil aus einer solchen ziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, vorzusehen, dass „Kinder mit Behinderung“ und „Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ im Rahmen der Kindertagesheimstatistik zukünftig ausgewiesen werden.“

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss



[1]

https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/2/Seite.1220210.html

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12125?selectedStage=100