3977/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.03.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Weg mit der verpflichtenden abschließenden Arbeit!

 

 

Die FPÖ hat als einzige Partei 2009 gegen die Einführung der abschließenden Arbeit (vorwissenschaftlichen Arbeit VWA bzw. Diplomarbeit) mit dem Schuljahr 2013/14 gestimmt. Nach der Einführung hat die FPÖ in dem Antrag 482/A(E)[1] 2014 die Abschaffung der vorwissenschaftlichen Arbeit gefordert. Der ehemalige Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle legte seine Bedenken gegen die VWA im August 2012 via Standard-Gastkommentar offen:

 

Als überaus problematisch sehe ich aber das geplante dritte Element, die „vorwissenschaftliche Arbeit“, an. Schon der Begriff ist ganz unglücklich, vor allem aber fehlt jegliche Voraussetzung, wie sie an der Universität erst ein Proseminar schafft. Von der bald grassierenden Themennot einmal abgesehen, werden sich Tauschbörsen im Internet bilden, „copy and paste“ feiern Triumphe.

 

Inzwischen ist die Erkenntnis, dass eine verpflichtende abschließenden Arbeit nicht zielführend ist, bis zur Lehrergewerkschaft gelangt. So fordert die AHS-Gewerkschaft „Weg mit der verpflichtenden VWA“. Im Rundschreiben 1/2024 ist dazu zu lesen:

 

Anfang dieser Woche fand in St. Pölten die Erweiterte Bundesleitungssitzung der AHS-Gewerkschaft statt, an der knapp 50 Delegierte aus allen Bundesländern teilgenommen haben. Die Tagung stand im Zeichen intensiver Beratungen zur Attraktivierung unseres Arbeitsumfeldes in den Schulen. Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit Bildungsminister Polaschek konnten wir ihm unsere wichtigsten Forderungen übergeben:

 

Weg mit der verpflichtenden VWA

Wir fordern die Abschaffung der verpflichtenden VWA. An ihre Stelle soll die Wahlmöglichkeit zwischen der Vorwissenschaftlichen Arbeit und einer weiteren schriftlichen oder mündlichen Prüfung treten.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen mit dem Ziel, die Form und den Umfang der abschließenden Prüfung so zu ändern, dass keine verpflichtende abschließende Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau für höhere Schulen notwendig ist. Als Alternative zur abschließenden Arbeit ist eine weitere Klausurprüfung vorzusehen.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXV/A/482