3985/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.03.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Modernisierung des Bundesarchivgesetzes – Zugang zu historischen Gerichtsakten
Am 7. Juli 2020 haben die Abgeordneten Drobits, Drozda und Krainer den Initiativantrag 743/A eingebracht, welcher dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurde. Mit diesem Antrag soll eine einstimmige Entschließung des Nationalrates, beschlossen im Frühjahr 2019, betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv umgesetzt werden. Trotz mehrfacher Beratungen im Verfassungsausschuss seit 2020 wurde dieser Antrag immer vertagt, da die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen sich über die von ihr selbst geforderte Modernisierung des Bundesarchivgesetzes nicht einig werden konnten. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass hochrangige Regierungsmitglieder der ehemalige Bundeskanzler Kurz und der Bundesminister Blümel regelmäßig ihre Diensthandys gelöscht haben, der gesamte dienstliche Datenverkehr daher für die Nachwelt und die historische Forschung verloren gegangen ist. Es soll daher mit diesem Entschließungsantrag neuerlich auf die dringend notwendige Novellierung und Modernisierung des Bundesarchivgesetzes betreffend digitale Materien und Kommunikationsinhalte aufmerksam gemacht werden. Es dängt sich eigentlich die Frage auf, was die schwarz-grüne Bundesregierung vor der Öffentlichkeit versucht zu verstecken.
In diesem Zusammenhang soll auch eine Lücke geschlossen werden, die die Einsichtnahme in historische Gerichtsakten betrifft. Durch ein Schreiben vom 16.12.2019 des BMJ wurde der Zugang zu historischen Gerichtsakten erheblich eingeschränkt. Besonders betroffen davon sind Personen, die keinen formellen akademischen Hintergrund bzw. keine Anstellung an einer anerkannten Forschungseinrichtung oder Universität haben. Der Vorgang ist dem BMJ amtsbekannt, da sich mehrere schriftliche Anfragen von Abgeordneten mit diesem Thema befassten und naturgemäß vom BMJ beantwortet wurden, dennoch ist bis heute keine zufriedenstellende Klarstellung erfolgt. Verbunden damit ist eine erhebliche Beschwer im Rahmen der historischen Forschung, was soweit führen kann, dass dadurch erhebliche Forschungs- und Überlieferungslücken entstehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, noch vor dem 10. Juni 2024 (um eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer zu ermöglichen) dem Nationalrat einen Gesetzesantrag betreffend eine Novelle zum Bundesarchivgesetz vorzulegen, mit welchem das Bundesarchivgesetz um digitale Gegenstände und Kommunikationsinhalte ergänzt wird, damit auch dieses Gesetz die technischen Entwicklungen berücksichtigt, um damit der Wissenschaft, insbesondere der zeithistorischen Forschung, eine vollständige Datenlage liefert. Dabei soll auch eine befriedigende Lösung für interessierte Personen außerhalb der wissenschaftlichen Einrichtungen gefunden werden.
2. Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, das Informationsschreiben vom 16.12.2019 klarzustellen bzw. zu berichtigen, um einen möglichst unbürokratischen Zugang zu historischen Gerichtsakten für die Forschung zu gewähren.
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Justiz vorgeschlagen.