3986/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 21.03.2024
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Julia Herr, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd,
Genossinnen und Genossen
betreffend vorausschauende Planung und besseres Datenmonitoring für eine resiliente Wasserwirtschaft
Der aktuelle Bericht des Rechnungshofes „Klimakrise – Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Niederösterreich“, zeigt Handlungsbedarf in der Wasserwirtschaft auf. Bei dieser Untersuchung wurden bereits bestehende sowie absehbare Auswirkungen der Klimakrise auf die Wasserwirtschaft und Maßnahmen gegen die Übernutzung von Grundwasser geprüft. Es wurde aufgezeigt, dass landwirtschaftliche Betriebe verstärkt Grundwasser für die Bewässerung von Ackerflächen nutzen. Unklar ist aber, wie viel Wasser von der Landwirtschaft und anderen Nutzer:innen tatsächlich entnommen wird, da die Datenlage dazu nicht gegeben ist. Bereits in der Wasserschatz-Studie des BML musste für die Landwirtschaft bei Wasserentnahmen mit Schätzungen gearbeitet werden, wie eine aktuelle parlamentarische Anfragebeantwortung (Nr. 17269/J), eingebracht von der SPÖ, zeigt. Sollte es zu Wasserengpässen aufgrund der Klimakrise kommen, wird es erforderlich sein, in bestehende Wasserrechte einzugreifen. Es braucht hier eine verlässliche Datengrundlage. Daher empfiehlt der Rechnungshof: „Das für die Wasserwirtschaft zuständige Landwirtschaftsministerium soll ein digitales Melderegister für tatsächliche Wasserentnahmen errichten“.
Um möglichen Nutzungskonflikten zwischen Trinkwasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft und Tourismus vorzubeugen, ist eine gesicherte Datenbasis notwendig. Denn nur mit verlässlichen Daten können Wassereinsparungen und vorausschauende Planungen vorgenommen werden.
Kritisch wurde seitens des Rechnungshofes auch die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligungen von 25 Jahren für die Bewässerung in der Landwirtschaft angemerkt. Die Verlängerung von 12 auf 25 Jahren wurde im September 2018 unter der türkis-blauen Regierung beschlossen. Seitens ÖGB/younion_Die Daseinsgewerkschaft sowie Bundesarbeitskammer und auch der SPÖ wurde dieser Schritt kritisiert. Solch lange Bewilligungsdauern sind angesichts der fortschreitenden Klimakrise nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommt, dass die Wasserentnahmen kaum kontrolliert werden. Hier besteht also erheblicher Handlungsbedarf.
Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die zukünftigen Herausforderungen gut zu bewältigen und die Wasserversorgung für die nächsten Generationen zu sichern. Es braucht eine wirksame nationale Wasserstrategie für Österreich, um Nutzungskonflikten zwischen Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft und Industrie vorzubeugen. Im Juli 2023 stellte Bundesminister Norbert Totschnig einen Trinkwassersicherungsplan für Krisenzeiten vor. Im Plan fehlt es allerdings an koordinierten, proaktiven Maßnahmen, damit Einschränkungen in der Wassernutzung nicht erfolgen müssen. Zudem braucht es im Krisenfall klare Handlungsmaßnahmen, die sicherstellen, dass die Trinkwasserversorgung vor allen anderen Nutzungen steht. Nach geltendem Recht haben im Falle von Engpässen die Bürgermeister:innen vor Ort zu entscheiden, wem wieviel Wasser zusteht. Dabei stellen sich Haftungsfragen, wenn Nutzer:innengruppen das Wasser abgedreht wird und dabei ein Schaden entsteht. Es wäre umsichtiger und klüger, gäbe es seitens des Bundes klare Vorgaben die in Koordination mit allen betroffenen Stakeholdern (Länder, Gemeinden, Sozialpartner, Betreiber, etc.) ausgearbeitet werden und regeln, welche Branchen in welchem Szenario mit weniger Wasser auskommen müssen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert folgende Maßnahmen zu setzen, um die Versorgung der Bevölkerung mit der lebensnotwendigen Ressource Wasser auch in Zukunft sicherzustellen:
· ein bundesweites, digitales Melderegister einzurichten, um die bewilligten und tatsächlichen Wasserentnahmen von Trinkwasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus zu erfassen,
· Trinkwasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus haben ihre Wasserentnahmen verpflichtend in das digitale Melderegister einzumelden,
· für alle Wasserentnahmen von Trinkwasserversorgung, Industrie, Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus ist verpflichtend ein Wasserzähler vorzusehen, damit die tatsächliche Wasserentnahmen aller Nutzer:innen erfasst werden können,
· die Bewilligungsdauer von Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke ist von derzeit 25 Jahren auf 6 Jahre zu reduzieren,
· Der Trinkwassersicherungsplan ist unter Einbezug aller relevanten Stakeholder zu überarbeiten, sodass Konflikte vorausschauend so gut wie möglich verhindert werden und im Krisenfall verbindliche Notfallszenarien zu tragen kommen. Dabei muss klar festgelegt werden, dass die Trinkwasserversorgung Vorrang hat. Dafür ist auch das Wasserrechtsgesetz entsprechend anzupassen und eine ausreichende Finanzierung der Wasserversorgung sowie Investitionen in Betrieb und Infrastruktur sind seitens der Bundesregierung sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.