3987/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.03.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christian Lausch, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Postenschacher bei Interessentensuchen beenden

 

 

Die Interessentensuche bei der Besetzung von Planstellen ermöglicht es dem Ersteller eines Besetzungsvorschlages, Wertungen vorzunehmen, zu welchen sich die Betroffenen nicht äußern können. In der Regel erfahren die Interessenten von diesen Wertungen schlichtweg nicht.

 

Im Zuge des Verfahrens zur Besetzung des Postens des Traktkommandanten in der Justizanstalt Wien Josefstadt hat beispielsweise deren Leiterin eine Interessentensuche durchgeführt und dabei bemerkenswerte Wertungen vorgenommen. Nicht nur wurden demonstrativ alle Interessenten mit Ausnahme des augenscheinlichen Wunschkandidaten abqualifiziert, es wurde dabei einem Bewerber sogar dessen Tätigkeit als Personalvertreter entgegengehalten. Süffisante Kommentare im Besetzungsvorschlag, wonach ein Bewerber „nicht für Innovationsfreude und Veränderungsbereitschaft bekannt“ wäre, runden das Bild eines überforderten Versuchs, ungebührlichen Einfluss zu nehmen, ab. Unverfroren mutet es an, einem Risikopatienten entgegenzuhalten, dass dieser in Zeiten der Corona-Pandemie nicht arbeiten konnte. Das freilich im Wissen, dass es diesem gar nicht erlaubt war zu arbeiten.  

 

Es braucht daher ein Verfahren, um der gelebten Willkür bei Interessentensuchen Einhalt zu gebieten und diese durch Transparenz zu ersetzen. Konkret soll es Interessenten möglich sein, Einsicht in den sie betreffenden Teil eines Besetzungsvorschlages zu nehmen und binnen zwei Wochen dazu eine Stellungnahme abzugeben, die dem Besetzungsvorschlag beizugeben und im Rahmen der Entscheidung zu berücksichtigen ist. So soll sichergestellt werden, dass Entscheidungen über die Vergabe von Posten nicht durch das Weglassen von Informationen oder suggestiven Halbwahrheiten beeinflusst werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der Postenschacher bei Interessentensuchen beendet wird. Dazu soll Interessenten das Recht eingeräumt werden, innerhalb von zwei Wochen persönliche Stellungnahmen zu den sie betreffenden Teilen von Besetzungsvorschlägen abzugeben, die beizulegen und im Rahmen der Entscheidung zu berücksichtigen sind.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.