3991/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.04.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Harald Troch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Recht auf Gesundheit sowie auf Prävention und Vorsorge

 

Begründung:

Der Österreich-Konvent hat sich im Rahmen der Beratungen über einen Grundrechtskatalog auch mit dem Recht auf Gesundheit befasst. Der zuständige Ausschuss hat dabei folgenden Vorschlag erarbeitet:

 

„Artikel xx Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der Gesundheit.

(2) Der Staat gewährleistet dieses Recht durch Einrichtung eines allgemein zugänglichen öffentlichen Gesundheitswesens, durch den Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und durch die Förderung der Gesundheitsvorsorge in allen Bereichen.“

 

Auch Artikel 35 der Europäischen Grundrechtecharta spricht den Gesundheitsschutz an:

Jede Person hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der Einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten vertreten die Ansicht, dass dieses hohe Schutzniveau nicht in allen Fällen in Österreich gewährleistet ist.

 

So haben Patientenorganisationen, Pensionistenverbände und die Volksanwaltschaft den Zugang zu der Impfung gegen Gürtelrose gefordert, denn die Impfung ist teuer, für viele zu teuer. Damit ist der Zugang für eine Mehrheit der Bevölkerung nicht möglich.

Gefordert wurde dies mit folgender Begründung:

Mehr als 99% der über 50jährigen tragen das Herpes Zoster Virus in sich, das als Gürtelrose auslösen kann. Pro Jahr erkranken in Österreich etwa 40.000 Menschen an dieser schmerzhaften Nervenentzündung mit Bläschen- und Krustenbildung (meist in einem Dermatom). Auch das Gesicht und die Augen können betroffen sein, wobei es zu schweren Komplikationen bis zur Erblindung kommen kann. Die starken Schmerzen bestehen häufig nach der Erkrankung weiter und begleiten die Betroffenen teilweise ein Leben lang.  Gürtelrose betrifft ca. 30 % aller Personen zumindest einmal im Leben. Es gibt ein erhöhtes Erkrankungsrisiko bei immungeschwächten Personen, Personen mit anderen schweren Grunderkrankungen und Personen über 50 nach einer COVID-19 Infektion. Die Erkrankung an Gürtelrose erhöht auch das Risiko einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sowohl ein verbessertes Angebot an Vorsorgeuntersuchungen wie auch den kostenfreien Zugang zu empfohlenen Impfungen zu gewährleisten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte