3996/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.04.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller, Meri Disoski, Romana Deckenbacher, Markus Koza,

Kolleginnen und Kollegen

 

Betreffend: der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

BEGRÜNDUNG

 

Jeder Mensch hat das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung. In

Am 21. Juni 2019 wurde die Konvention 190, das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) und damit erstmals ein internationales Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung beschlossen. Österreich hat dieser Konvention auf der ILO-Konferenz 2019 zugestimmt und am 20. März 2024 den Beschluss des Rats der Europäischen Union „mit dem Ersuchen an die Mitgliedsstaaten, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gegen Gewalt und Belästigung (Nr. 190 von 2019) zu ratifizieren“ zustimmend angenommen.

Die ILO-Konvention 190 setzt ein klares Zeichen gegen jegliches Verhalten, das Menschen in der Arbeitswelt demütigt, diskriminiert, belästigt sowie physisch oder psychisch angreift oder verletzt. Ziel des internationalen Übereinkommens ist, Gewalt und Belästigung in all ihren Formen in der Arbeitswelt zu beseitigen. Es schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig ihres Vertragsstatus sowie andere Personen in der Arbeitswelt umfassend vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und dabei insbesondere auch vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung.

Die Mitgliedsstaaten und somit Österreich tragen Verantwortung ein Arbeitsumfeld von Nulltoleranz gegenüber Gewalt und Belästigung aktiv zu fördern und entsprechende Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu setzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind demgemäß aufgefordert, Beschäftigte verantwortungsvoll und effektiv vor Gewalt und Belästigung zu schützen und eine entsprechende Arbeitsplatzpolitik umzusetzen.

Als wichtiges Instrument für eine sichere und gewaltfreie Arbeitswelt haben bereits 39 Staaten die ILO-Konvention 190 ratifiziert, darunter Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. In Deutschland war die Ratifizierung Teil des Koalitionsvertrags – sie wurde bereits im Mai 2023 gesetzlich verkündigt und tritt im Juni 2024 in Kraft.

Auch in Österreich darf es keine Toleranz für Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geben. Es gilt, insbesondere Frauen eingehend vor jeglicher geschlechtsspezifischen Gewalt im Arbeitsumfeld zu schützen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien sowie die Bundesministerin für Justiz, werden dazu ersucht dem Nationalrat die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 vorzulegen.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss