4000/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.04.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Selma Yildirim, Peter Wurm, Hermann Weratschnig, MBA, MSc, Dr. Helmut Brandstätter,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend gegenseitige Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen zwischen Österreich und Italien zur weiteren Erleichterung für Studierende

Bereits der Pariser Vertrag vom 5. September 1946 zwischen Österreich und Italien sieht eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser akademischer Grade und Universitätsdiplome vor. Mittlerweile werden im Rahmen eines seit 2009 bestehenden bilateralen Abkommens zwischen Österreich und Italien die gegenseitige Anerkennung von akademischen Studientiteln geregelt. Dieses Abkommen ist eine weitere große und wichtige Errungenschaft zwischen beiden Ländern und sieht vor, dass jene in einem der beiden Länder erworbenen Studienabschlüsse, die im Anhang zum Abkommen aufgelistet sind, im jeweils anderen Land anerkannt werden. Das Abkommen erleichtert vor allem die Situation der Vielzahl an Südtiroler Studierenden in Österreich, die durch die Anerkennung ihrer österreichischen Universitätsdiplome in Italien keine langen und häufig komplizierten Nostrifizierungsverfahren an den italienischen Universitäten durchlaufen müssen. Nicht zuletzt ist das Abkommen im Sinne des Minderheitenschutzes und erleichtert die Wahrnehmung des Rechts auf Ausbildung in der eigenen Muttersprache für die Südtiroler Studierenden.

Die Liste „gleichgestellter Studien“ zwischen Österreich und Italien wird fortlaufend erweitert und aktualisiert. So konnte zuletzt anlässlich der Sitzung der aus Vertreterinnen und Vertretern beider Länder zusammengesetzten Expertenkommission im Dezember 2022 eine Einigung über die gegenseitige Anerkennung von 26 weiteren akademischen Studientiteln (Bachelor-, Master- und Lehramtsstudien) zwischen Österreich und Italien erzielt werden, darunter auch das integrierte Studium für Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt auf italienischem Recht. Diese jüngste Einigung ist seit dem 1. Dezember 2023 in Kraft. Das nächste Treffen der bilateralen Expertenkommission soll voraussichtlich noch im Jahr 2024 in Rom stattfinden.

Bislang sind vom Notenwechsel nur an Universitäten erworbene Studientitel umfasst, nicht aber die von Fachhochschulen verliehenen. Absolventinnen und Absolventen österreichischer Fachhochschulen müssen sich bis auf weiteres um eine Anerkennung ihrer Studientitel im Wege einer Einzelnostrifizierung in Italien bemühen. Umgekehrt trifft diese Problematik auch auf Studierende in Italien zu, welche sich in Österreich universitäre Studientitel anerkennen lassen wollen, deren Äquivalente in Österreich nur an Fachhochschulen vergeben werden. Eine Anerkennung von zumindest ausgewählten Fachhochschulabschlüssen im Rahmen des erwähnten Abkommens aus 2009 wäre demnach im Interesse einer Vielzahl an Studierenden und würde vor allem auch für Südtiroler Studierende in Österreich weitere konkrete und spürbare Erleichterungen bringen. Zudem würde damit auch ein wichtiges Südtiroler Anliegen umgesetzt. Nicht zuletzt kann damit die akademische Mobilität von Studierenden zwischen Österreich und Italien weiter unterstützt und dazu beigetragen werden, dass beide Länder auch im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftskooperation und damit nicht zuletzt die jungen Generationen noch ein weiteres Stück zusammenrücken.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden ersucht, sich gegenüber der italienischen Regierung dahingehend einzusetzen, dass auch Fachhochschulabschlüsse in die gegenseitige Anerkennung von Studientiteln zwischen Österreich und Italien im Rahmen des einschlägigen Abkommens aus 2009 aufgenommen werden“.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.