4007/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.04.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Import-Stopp für pestizidbelastetes und gentechnisch verändertes Getreide aus der Ukraine

 

 

Im Verordnungsvorschlag COM (2024) 139 hält die Europäische Kommission im perfekten Brüsseler Bürokratensprech fest, dass sie stets die Interessen der Landwirtschaft mit den anderen Interessen aufwiegt:

 

Mit den Strategieplänen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) will die Europäische Union einen intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor fördern, der langfristig die Ernährungssicherheit gewährleistet. Gleichzeitig will sie den Umweltschutz, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt, und den Klimaschutz unterstützen und stärken, zur Verwirklichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Union, einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris, beitragen und das sozioökonomische Gefüge ländlicher Gebiete stärken.[1] 

 

Es ist augenscheinlich, dass die EU-Kommission nicht bereit ist, ihren klimapolitischen Irrweg aufzugeben, um die Bürger und Landwirte der EU-Mitgliedstaaten ernsthaft zu entlasten. Gleichzeit gibt die EU-Kommission selbst zu, dass Anpassungen bezüglich der GAP-Strategiepläne erforderlich sind, weil diese einen viel zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen:

 

Ferner wurde die Verordnung über die GAP-Strategiepläne vor Beginn des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verabschiedet, der sowohl die Märkte (und die Gewinnspannen der Landwirte) als auch den agrarpolitischen Kontext Europas weiterhin stark beeinflusst.[2]

 

Kurz vor der Wahl zum Europäischen Parlament versucht man nun die EU-weiten Protestbewegungen der Landwirte damit ruhigzustellen, vermehrt Kompetenzen in landwirtschaftlichen Angelegenheiten wieder den Mitgliedstaaten zu übertragen. Dieser Schritt in die richtige Richtung ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen. Statt zaghaften Zugeständnissen braucht es jedoch einen richtigen Wendepunkt in der agrarpolitischen Geisterfahrt der EU. Das geplante Ausmaß ist noch viel zu gering. Die Institutionen der EU haben über die letzten Jahre viel zu weitreichend bedeutende Kompetenzbereiche für sich eingenommen. Es braucht dringend eine nachhaltige und grundlegenden Trendumkehr!

 

Der tendenziell richtige Verordnungsvorschlag beinhaltet zur Enttäuschung vieler Landwirte keine Maßnahmen dagegen, dass die Ukraine weiterhin zollfrei in die EU ihre Agrarprodukte einführen kann – einer der wesentlichen Auslöser für die europaweiten massiven Proteste.[3] Insbesondere das pestizidbelastete und gentechnisch veränderte Getreide aus der Ukraine stellt eine Gefahr für die Konsumenten in den EU-Mitgliedstaaten dar. Notwendig wäre dementsprechend ein Import-Verbot von ukrainischem Getreide, da dessen Verbleib auf dem europäischen Markt eine immense Bedrohung für unsere heimischen Bauern, sowie einen Schaden für unsere Konsumenten bedeutet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen zum Schutz der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher, aber auch unserer heimischen Landwirtschaft und ihrer hochwertigen Produkte folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass zollfreie Getreideimporte aus der Ukraine künftig nur noch für die Durchfuhr in die afrikanischen Zielländer erfolgen dürfen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1] COM (2024) 139, S. 1

[2] COM (2024) 139, S. 1

[3] https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ukraine-soll-trotz-widerstand-weiterhin-zollfrei-getreide-in-die-eu-exportieren-19598960.html