4008/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Christian Oxonitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Sondertopf im Bildungsbudget für Familiennachzug einrichten“
Die letzten Wochen steht der „Familiennachzug“ immer wieder im Fokus der politischen Debatte. Nahe Angehörige von Personen, denen in Österreich internationaler Schutz zuerkannt wird, können innerhalb von drei Monaten (bei subsidiär Schutzberechtigten erst nach einer dreijährigen Wartefrist) einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Den Angehörigen wird ein Einreisevisum ausgestellt, auf dessen Basis sie anschließend einen Asylantrag in Österreich stellen können. Auch wenn der „Familiennachzug“ derzeitig einige Herausforderungen mit sich bringt, hat er legitime und wichtige Ziele: Das Zusammenführen von bestehenden Familien verfolgt nicht nur grundlegende menschliche Bedürfnisse, sondern auch integrationspolitische Zwecke: Von jemandem zu verlangen, sich in eine Gesellschaft zu integrieren, zu der die engsten Bezugspersonen keinen Zugang haben, ist einigermaßen realitätsfern. Die Verankerung von Familienzusammenführungen im europäischen Recht hat also gute Gründe, stellt uns aber, insbesondere in Bezug auf das Bildungssystem, auch vor große Herausforderungen.
Diese Herausforderungen verteilen sich jedoch nicht gleichmäßig über alle Bundesländer und Gemeinden, sondern kumulieren sich derzeit vor allem in den großen Städten. In Wien werden fast doppelt so viele Asylwerber:innen versorgt, wie in der Quoten-Vereinbarung vorgesehen. Im Gegensatz dazu, kommen viele andere Bundesländer ihrer Verpflichtung nicht nach. Dazu kommt, dass drei von vier Menschen mit positivem Asylbescheid nach Wien ziehen. Als Folge dessen ist die Bundeshauptstadt also auch Zielort der meisten Familienzusammenführungen. Den Prognosen ist zu entnehmen, dass rund 300 schulpflichtige Kinder jeden Monat neu nach Wien kommen. Dieser Umstand stellt diverse Schulen vor große Herausforderungen und schafft allein hier einen Bedarf von etwa 140 neuen Schulklassen. Neben der Errichtung und dem Betrieb dieser Schulklassen braucht es aber auch Orientierungsklassen, ausreichend Kindergartenplätze und Angebote für eine betreute unterrichtsfreie Zeit.
Die momentane Situation bedeutet somit eine enorme Belastung für Budget und Infrastruktur einzelner Standorte. Obwohl die Bundesregierung in Form des Innenministeriums den vollen Überblick über sämtliche, bevorstehende Familienzusammenführungen hat, werden diese Informationen seit Monaten nicht geteilt. Es besteht somit keine Möglichkeit, sich angemessen auf bevorstehende Nachzüge vorzubereiten. Unabhängig von diesem Kommunikationsversagen, braucht es zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen aber ausreichend Mittel. Derzeit werden die betroffenen Bildungseinrichtungen aber auf allen Ebenen alleine gelassen: Sie erhalten weder Informationen noch dringend notwendige Ressourcen.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick ins Jahr 2016. In Folge der steigenden Flüchtlingszahlen an Schulen, wurde unter Bildungsministerin Sonja Hammerschmid ein sogenannter „Integrationstopf“ eingerichtet. Investiert wurde dort, wo der Bedarf am größten war: In zusätzliches Lehrpersonal, Stellen für die Sprachförderung, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und mobile interkulturelle Teams. Anstelle dessen traten 2019 unter Schwarz- Blau die umstrittenen „Deutschförderklassen“. Die dringend benötigten zusätzlichen Geldmittel für umfassende Integrationsmaßnahmen waren somit nicht mehr vorhanden und die Schulen wieder auf sich selbst gestellt.
Die Verantwortung für umfassende und gelungene Integration ist aber eine gesamtösterreichische und echte Langzeitlösungen sind somit auf Bundesebene zu entwickeln. Bis solche Konzepte jedoch entwickelt und umgesetzt werden, braucht es schnelle Entlastungsmöglichkeiten für die betroffenen Schulstandorte. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung steht daher vor der dringenden Aufgabe, wieder zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um spürbare Verbesserungen für die betroffenen Schulen und Kinder zu erreichen.
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, einen Sondertopf für die durch den Familiennachzug entstehenden zusätzlichen Kosten im schulischen Bereich einzurichten, aus welchem den betroffenen Bildungseinrichtungen die notwendigen finanziellen und materiellen Ressourcen zur Umsetzung gelungener Integration im schulischen Bereich zur Verfügung gestellt werden.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss